Bundesregierung senkt EEG-Umlage für Stromkunden

Im Zuge des milliardenschweren Konjunkturprogramms der Bundesregierung soll unter anderem die EEG-Umlage ab 2021 gedeckelt werden. Diese Maßnahme, die den Bund 11 Mrd. Euro kostet, sorgt für eine Entlastung bei den Strompreisen. Ab 2021 wird die EEG-Umlage auf 6,5 Cent pro kWh begrenzt und im Jahr 2022 sogar auf 6,0 Cent pro kWh reduziert. Durch diese Maßnahme wird ein weiterer Anstieg des Strompreises für Haushalts- und Gewerbekunden wie beispielsweise Kinos verhindert.

 

Im zweiten Halbjahr 2020 können die Filmtheater sogar mit leicht sinkenden Strompreisen rechnen, da die Mehrwertsteuer im Rahmen des Konjunkturpaketes im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt wird, was sich entsprechend auf die Stromrechnung auswirken wird. Gerade für die Kinos ist das relevant, da ihre Stromkosten im Zuge der Digitalisierung überproportional gestiegen sind.

 

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen, die Strom in das öffentlichen Netz einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Der eingespeiste Strom wird von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB ) an der Strombörse verkauft. Die Preise, die an der Börse mit dem Strom erzielt werden, liegen unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen. Der Differenzbetrag wird den Übertragungsnetzbetreibern erstattet und in Form der EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. Für 2020 ist die EEG-Umlage, die etwa ein Fünftel des Haushaltsstrompreises beträgt, auf 6,756 Cent je kWh festgesetzt worden.

 

Stromkostenintensive Industrieunternehmen deren Verbrauch 1 GWh pro Jahr übersteigt, können beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach § 64 EEG eine Verringerung ihrer EEG-Umlage-Zahlung beantragen. Die teilweise Befreiung der Industrie von der Zahlung der EEG-Umlage wird für eine Strommenge von 119 Terawattstunden gewährt, was knapp einem Fünftel des gesamten deutschen Stromverbrauchs entspricht. Diese Regelung hat dazu geführt, dass die energieintensive Industrie zwar 18 Prozent des Stroms verbraucht, aber nur mit 0,3 Prozent über die EEG-Umlage an der Finanzierung der Energiewende beteiligt ist.

 

Durch die Corona-Krise sind der Stromverbrauch als auch die Nachfrage nach Strom im Großhandel stark zurückgegangen, wodurch der Börsenstrompreis erheblich gefallen ist. Dadurch sind niedrige Vermarktungserlöse für Strom aus EEG-Anlagen erzielt worden. Laut der Analyse Zwischen Rekordhoch und Abschaffung: Die EEG-Umlage 2021 in Zeiten der Corona-Krise des Thinktanks Agora Energiewende beläuft sich der Rückgang des Stromverbrauchs in dem für die EEG-Umlageprognose relevanten Zeitraum bis zum 30. September 2020 auf rund vier Prozent.

 

Sowohl die niedrigeren Börsenstrompreise als auch die gesunkene Stromnachfrage wirken sich belastend auf das EEG-Umlagekonto aus. Die neue EEG-Umlage für das nächste Kalenderjahr wird jeweils bis zum Stichtag am 30. September von den Übertragungsnetzbetreibern berechnet. Aufgrund des niedrigeren Börsenstrompreises und dem deutlich gesunkenen Stromverbrauch ist für das Jahr 2021 ein Rekordanstieg der EEG-Umlage auf 8,6 Cent pro kWh erwartet worden, was den Strompreis für Haushalts- und Gewerbekunden in Deutschland um etwa zwei ct/kWh in die Höhe getrieben hätte.

 

Mit der Deckelung der EEG-Umlage werden sowohl die Stromkosten stabilisiert als auch ein Beitrag zur Energiewende geleistet. Die Erneuerbaren Energien bilden bereits die tragende Säule der Energieversorgung im Stromsektor. „Doch die niedrigen Kosten der Stromerzeugung der Erneuerbaren kommen beim Endkunden nicht an und verhindern den Einsatz CO2-freien Stroms in Mobilität, Wärme und der Industrie”, erklärt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) , der die Interessen von 55 Verbänden und Unternehmen mit 30.000 Einzelmitgliedern aus der Wind-, Bio- und Solarenergiebranche sowie den Bereichen Geothermie und Wasserkraft vertritt.

 

Der aufgrund des Berechnungsmechanismus erwartete Anstieg der EEG-Umlage zeige sehr deutlich, dass die gegenwärtige Systematik des komplexen Systems aus Abgaben, Umlagen und Steuern, das für einen fossilen Energiemarkt konzipiert worden ist, künftig nicht mehr in die Erneuerbaren Energiewelt passe, sondern ein neuer Ansatz für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign gefunden werden müsse.