Bundestag verabschiedet das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit dem das Gebäudeenergierecht vereinfacht werden soll, ist vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Mit dem GEG, das voraussichtlich am 1. Oktober 2020 in Kraft treten soll, werden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Das Ziel ist, ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden zu schaffen.

 

Für Kinos relevant sind unter anderem die neuen Regelungen in Bezug auf Heizungen:

★ In Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, dürfen ab 2026 keine Ölheizungen mehr eingebaut werden. In Betrieb genommene Gas- und Ölheizkessel sind nicht von der Austauschpflicht betroffen, sondern dürfen über 2026 hinaus weiter betrieben werden.

★ Die bereits bisher in der Energieeinsparverordnung enthaltene Austauschpflicht für Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, wurde in das GEG integriert.

★ Alte Ölheizkessel werden ab 2026 nur noch stark eingeschränkt genehmigt. Für Bestandsgebäude sieht das GEG eine Ausnahme vor, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung steht und anteilige EE-Nutzung technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.

★ Für den Neubau schreibt bereits heute das EEWärmeG und künftig das GEG die Nutzung erneuerbarer Energien zur anteiligen Deckung des Wärme- und Kältebedarfs vor.

★ Als Anreiz für eine klimaschonendere Lösung soll eine Austauschprämie von etwa 40 Prozent für eine alte Ölheizung dienen.

 

Ursprünglich sollte der GEG-Entwurf bereits 2018 vom Bundeskabinett verabschiedet werden, um die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen, welche die Festlegung eines Niedrigstenergiegebäudestandards vorsieht. Mit dem GEG werden nun die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird allerdings nicht verschärft, sondern die aktuellen energetischen Anforderungen für die Gebäudehülle, die in der EnEV festgeschrieben sind, bleiben unverändert. Der Endenergiebedarf eines Neubaus nach GEG liegt bei 45 bis 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche. Das sind 65 bis 73 Prozent weniger als der mittlere Endenergieverbrauch im Gebäudebestand, der bei 167 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche liegt.

 

Diverse Umweltverbände und Energieberater kritisieren, dass das GEG keine Anhebung des Effizienzniveaus vorsieht, sonden die geltenden Anforderungen des neuen GEG erst 2023 überprüft werden. Um die von der EU angestrebten Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen, müsse Klimaneutralität beim Neubau und der Sanierung von Gebäuden zum Maßstab werden. Um die entsprechenden Weichen zu stellen, wäre es notwendig, für Neubauten mindestens den KfW-Effizienzhaus-40-Standard und für Bestandsgebäude den KfW-Effizienzhaus-55-Standard anzulegen. Die für 2023 angesetzte Überprüfung der Standards komme zu spät. Aufgrund der langen Investitionszyklen müssten heute errichtete Gebäude bereits den Klimazielen für 2050 entsprechen, damit sie vor 2050 nicht noch einmal saniert werden müssen, was unnötige Mehrkosten und einen zusätzlichen Ressourcenverbrauch verursacht.

 

Als Schritt in die richtige Richtung wird bewertet, dass in der Überprüfungsklausel des GEG für 2023 die „Graue Energie“ berücksichtigt werden soll. Diese bezeichnet die Energie und Ressourcen, die bei der Herstellung eines Produktes oder auch beim Rückbau eines Gebäudes benötigt werden. In Deutschland werden jährlich rund 1,3 Milliarden Tonnen an Materialien eingesetzt, die lange Zeit in Infrastrukturen, Gebäuden und Gütern des täglichen Gebrauchs verbleiben. Darunter befinden sich Metalle und Baumineralien, die ein großes Potenzial als zukünftige Quelle für Sekundärrohstoffe besitzen. Diese Baustoffe landen nach dem Nutzungsende der Gebäude oftmals auf Abfalldeponien oder werden zur Geländeverfüllung eingesetzt. Um die angestrebte Klimaneutralität erreichen zu können, muss nicht nur die Nutzungsphase, sondern der gesamte Lebenszyklus von Gebäuden betrachtet werden.