Die EU-Ökodesign-Richtlinie

Neben der Energieverbrauchskennzeichnung für elektronische Geräte hat die Europäische Union europaweit Anforderungen an das Ökodesign definiert, welche die Hersteller beachten müssen. Um die Umweltverträglichkeit von Produkten mit relevantem Energieverbrauch zu verbessern, stellt die EU nicht nur Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Produkten, sondern begrenzt auch deren Schadstoffemissionen.

Die erste EU-Ökodesign-Rahmenrichtlinie (2005/32/EG) ist 2005 verabschiedet worden. Inzwischen werden 40 Produktgruppen durch das Ökodesign reguliert und müssen gewisse Mindestenergieeffizienz-Standards erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Begrenzung der maximalen Leistungsaufnahme im Stand-by-Zustand. Elektronische Geräte, die im Ruhebetrieb mehr als 0,5 Watt verbrauchen, dürfen in der EU nicht mehr verkauft werden.

Sämtliche Geräte-Daten beruhen auf den Informationen der Hersteller. Diese Daten werden bei jeder neuen Gerätegeneration stichprobenartig von der Deutschen Energie-Agentur (dena) überprüft. Die dena nimmt dabei keine eigenen Messungen an den Geräten vor.

Marktüberwachung für Ökodesign

Um die Manipulierung von Testergebnissen und das Umgehen von Messvorschriften zu verhindern, fördert die Europäische Union das Projekt ANTICSS – Anti-Circumvention of Standards for better market Surveillance (Eindämmung des Umgehens von Standards für eine bessere Marktüberwachung).

Das Ziel dieses Forschungsprojekts ist es, die Möglichkeiten zum Umgehen von Standards und Vorschriften bei der Ökodesign- und der Energielabel-Richtlinie der EU systematisch zu analysieren und zu reduzieren.

Politische Entscheidungsträger und Standardisierungsbehörden erhalten Empfehlungen, wie Möglichkeiten zum Umgehen der Vorschriften bereits bei der Entwicklung von Gesetzen und Standards schneller erkannt und in Zukunft verhindert werden können.

Am ANTICSS-Projektteam sind 19 Organisationen aus acht EU-Ländern beteiligt – darunter Forschungsinstitute, Marktüberwachungsbehörden, Energieagenturen, eine Standardisierungsbehörde, eine Universität, Umwelt-NGOs sowie unabhängige Testlabore.