Einheitliches Logo für Batterierücknahmesysteme

Altbatterien gehören nicht in den Restmüll, da sie Schadstoffe oder Schwermetalle enthalten, die der Umwelt schaden. Aus diesem Grunde sind Verbraucher*innen dazu verpflichtet, ihre Geräte-Altbatterien zurückzugeben. Batterien enthalten zudem wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel, die als Sekundärrohstoffe wiederverwendet werden können. Die Verwertungsquoten sind mit 75 Prozent bei NiCad-Batterien, 65 Prozent bei Blei-Säure-Batterien und 50 Prozent bei sonstigen Batterien zwar verhältnismäßig niedrig, aber bei bestimmten Batterietypen kann eine stoffliche Verwertung zu fast 100 Prozent erfolgen.

 

Durch die Nutzung von wieder aufladbaren Batterien wird Abfall vermieden. Batterien, die sich in Elektrogeräten befinden, müssen getrennt vom Altgerät entsorgt werden. Lithiumbatterien und -Akkus, die unter anderem in Laptops eingesetzt werden, können aufgrund ihrer hohen Energiedichte Sicherheitsrisiken bergen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, Lithiumbatterien und -Akkus bei der Entsorgung durch Abkleben der Pole gegen Kurzschluss zu sichern.

 

Die Batterie-Rücknahmestellen, zu denen Elektro- und Baumärkte sowie Super-, und Drogeriemärkte gehören, haben ein neues Logo zur einheitlichen Kennzeichnung der Rücknahme von Altbatterien entwickelt. Damit setzen die Batterierücknahmesysteme ihre Pflichten nach § 18 des Batteriegesetzes (BattG) um, die Rücknahmestellen einheitlich zu kennzeichnen.

Mit dem Batteriegesetz (BattG), welches das Inverkehr­bringen, die Rück­nahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akku­mulatoren regelt, ist die europäische Batterie­richtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht umgesetzt worden. Das Batteriegesetz (BattG2) ist 2021 aktualisiert worden. Weitere Änderungen werden aus der  im Jahr 2022 anvisierten Aktuali­sierung der Batterie­-Direktive erwartet. In der EU verfügt jeder Mitgliedsstaat über seine eigene Batterie-Gesetzgebung.

 

Unter das Battteriegesetz in Deutschland  fallen sowohl Primär­batterien, die sich nicht wieder aufladen lassen, als auch Sekundär­batterien wie Akkus und auflad­bare Batterien. Die Batterien werden unterteilt in Industrie­batterien für gewerb­liche und landwirt­schaftliche Zwecke sowie als Antriebs­­batterie von Elektro- und Hybrid­fahrzeugen, Fahrzeug­­batterien zur Zündung, zum Anlassen und zur Beleuch­tung von Fahr­zeugen sowie Geräte­batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können.

 

Die Mindest­sammel­quote für Geräte­batterien von 45 Prozent ist in Deutschland im Jahr 2020 nur knapp erreicht worden und lag bei 45,6 Prozent. Insgesamt sind 26.300 Tonnen alte Gerätebatterien gesammelt worden, was einem Rückgang von 1.300 Tonnen gegenüber 2019 entspricht. Gleichzeitig werden immer mehr Batterien auf den Markt gebracht, was bei einer rückläufigen Sammel­menge zu einer weiteren Reduzierung der Sammel­quote führt.

Mit dem seit 2021 geltenden BattG2 wird das Ziel verfolgt, die Sammelquote auf 50 Prozent zu steigern.