Erweiterte Pfandpflicht für Getränkeverpackungen

Mit der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) sollen Europäer*innen sensibilisiert werden, bewusster mit Alltagsgegenständen umzugehen, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Ein praktischer Weg aus der Wegwerfgesellschaft stellt die Abfallvermeidung dar. In Deutschland sind im Jahr 2019 insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall angefallen, die aus privaten Haushalten und gewerblichem Verbrauch stammen. Statistisch lag die Pro-Kopf-Quote im Jahr 2019 in Deutschland bei 227,55 kg Verpackungsabfall, was rund 500 gelben Säcken pro Person entspricht.

 

Seit dem Jahr 2010 ist das Verpackungsaufkommen in Deutschland um 18,1 Prozent gestiegen. Einen signifikanten Anteil daran besitzen Getränkeverpackungen. Der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen lag 2019 mit 41,8 Prozent deutlich unter dem gesetzlich angestrebten Ziel von 70 Prozent. Abhilfe schaffen soll eine neue Pfandpflicht, die am dem 1. Januar 2022 in Deutschland gilt. Danach unterliegen künftig fast alle Getränke, die in Verpackungen aus Kunststoff oder Metall angeboten werden, einer Pfandpflicht.

 

Die neue Regelung gilt sowohl für Fruchtschorlen, Fruchtsäfte, Smoothies und Gemüsesäfte sowie für Sekt- und Weinmischgetränke. Auch auf Dosen, die bisher von der Pfandpflicht ausgenommen waren, wird ab dem 1. Januar 2022 beim Kauf des Getränkes ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro pro Verpackung erhoben. Getränke, die in Tetra Paks angeboten werden, bleiben weiterhin pfandfrei. Für Vertreiber gilt eine Übergangsregelung. Einweggetränkeverpackungen, die vor dem 1. Januar 2022 in Deutschland in Verkehr gebracht worden sind, dürfen noch bis zum 1. Juli 2022 ohne Pfand verkauft werden.

 

Gesetzlich ist die erweiterte Pfandlicht durch das Verpackungsgesetz geregelt. Die Pfandpflicht für Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen aus Materialien wie Aluminium und Weißblech mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Litern gilt für folgende Getränke:
★ Sekt und Sektmischgetränke
★ Wein und Weinmischgetränke
★ weinähnliche Getränke und Mischgetränke
★ Alkoholerzeugnisse und sonstige alkoholhaltige Mischgetränke
★ Fruchtsäfte und Gemüsesäfte
★ Fruchtnektare ohne Kohlensäure und Gemüsenektare ohne Kohlensäure

 

Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, nicht nur im Segment der Getränkeverpackungen deutlich mehr Mehrwegangebote einzuführen. „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt“, erklärt die UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. „Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen.“ Das erfordert, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen und deutlich mehr Mehrweglösungen einzusetzen.

Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen. Lilian Busse, Vizepräsidentin, Umweltbundesamt