EU stärkt das Recht auf Reparatur

 

Ab 2021 soll in der EU das Recht auf Reparatur für Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Monitore, Lichtquellen und externe Netzteile eingeführt werden. Bislang sind die Hersteller von Elektronikgeräten nicht gesetzlich verpflichtet, entsprechende Informationen und Ersatzteile für die Reparatur von Geräten zur Verfügung zu stellen. Jedes Jahr werden tausende von Geräten entsorgt, was gigantische Mengen an Ressourcen verbraucht und erhebliche Emissionen verursacht.

 

Mit dem neuen Ökodesign-Maßnahmenpaket will die Europäische Kommission einen konkreten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zu den Klimaschutzzielen leisten. Verschiedene Ökodesign-Maßnahmen sollen die Reparaturbedingungen von Produkten erleichtern und für eine längere Lebensdauer von Geräten sorgen. Die Hersteller werden verpflichtet, wichtige Komponenten wie interne Netzteile und Kondensatoren sieben Jahre nach dem Kauf vorzuhalten. Die Ersatzteile müssen innerhalb von 15 Arbeitstagen lieferbar sein und mit allgemein erhältlichem Werkzeug eingebaut werden können.

 

Den Ausschlag zur Förderung der Reparierbarkeit gegeben haben die Ergebnisse des Ökodesign-Arbeitsprogramms 2016-2019. Dabei wurde untersucht, welchen Einfluss die Entscheidungen in der Entwurfsphase auf die Nutzung und Lebensdauer eines Produkts besitzen. Dies betrifft nicht nur der Energieverbrauch der Produkte, sondern es werden auch neue Parameter bezüglich der Lebensdauer, Wartung, Reparatur, Wiederverwendung, Nachrüstung und Recyclingfähigkeit gesetzt.

 

 

Durch die Ökodesign-Maßnahmen können erhebliche Energieeinsparungen erzielt und Treibhausgasemissionen gesenkt werden. Die Europäische Kommission beziffert die Energieeinsparungen, die im Rahmen dieses Pakets bis 2030 erreicht werden können, auf 167 Terawattstunden (TWh) pro Jahr, was dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks entspricht. Mit diesen Einsparungen geht eine Reduzierung der Treibhausgase um 46 Mio. Tonnen CO2 einher.

 

Den rechtlichen Rahmenbedingungen werden in der EU durch die Ökodesign-Richtlinie und die Energieverbrauchkennzeichnung geregelt. In der Ökodesign-Richtlinie sind die Minestanforderungen definiert, welche die Hersteller energieverbrauchsrelevanter Produkte beachten müssen wie die Energieeffizienz von Produkten und die Begrenzung von Schadstoffemissionen. Ergänzt wird die Ökodesign-Richtlinie durch die Energieverbrauchskennzeichnung, die durch die EU-Rahmenrichtlinie 30/2010/EU vorgegeben wird. In Deutschland ist die Kennzeichnungspflicht von Produkten mit einem relevanten Energieverbrauch 2012 mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) in nationales Recht umgesetzt worden.

 

Die neuen EU-Vorschriften, die 2021 für alle Hersteller und Importeure von Elektronikartikeln verpflichtend werden, stoßen bei den Verbraucherverbänden auf Zustimmung. Allerdings werden durch das Ökodesign-Maßnahmenpaket nicht alle Forderungen abgedeckt. Das erweiterte Recht auf Reparatur gilt nicht für PCs, Smartphones und Tablets. Die neuen Ökodesign-Anforderungen greifen auch nicht bei elementaren Geräteteilen wie Displays und Lampen. Zudem wird den Reparatur-Initiativen kein gleichberechtigter Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen eingeräumt.