EU-Trinkwasserrichtlinie setzt neue Qualitätsstandards

Mit der überarbeiteten Fassung der Trinkwasserrichtlinie, die im Januar 2021 in Kraft getreten ist, sind in der EU neue Mindeststandards für die Qualität des Trinkwassers festgelegt worden. Die bisher geltende Richtlinie 98/83/EG  aus dem Jahre 1998 ist durch die Überarbeitung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst worden. Damit das Trinkwasser eines der sichersten Lebensmittel bleibt, wird der vorbeugende Schutz der Ressourcen gestärkt und das Überwachungskonzept modernisiert. Um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, ist die Überprüfung nicht länger auf die Endproduktkontrolle beschränkt.

 

Die hohe Qualität des Trinkwassers soll durch eine zusätzliche Prozesskontrolle vom Brunnen bis zum Zapfhahn sichergestellt werden. Das verbesserte Überwachungskonzept basiert auf einem Risikomanagement, das von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen wird. Neu auftretende Schadstoffe wie Mikroplastik und hormonell wirkende Substanzen wie Nonyphenol werden auf eine europäische Beobachtungsliste gesetzt und müssen dank der neu vorgeschriebenen Risikobewertung kontrolliert werden.

 

Für gesundheitsschädliche Substanzen wie das hormonell wirkende Bisphenol A und die poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften als Industriechemikalien unter anderen in zahlreichen Lebensmittelverpackungen und Coffee-to-Go-Bechern eingesetzt werden, sind erstmals Grenzwerte festgesetzt worden.

 

Bei der Anpassung der Grenzwerte orientiert sich die Europäische Kommission an den Empfehlungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die eine Positivliste von Chemikalien, Verbindungen und Bestandteilen erstellt, mit denen das Trinkwasser zwischen Quelle und Wasserhahn in Berührung kommen darf. Die ersten Listen werden auf der Basis der bestehenden Listen in den verschiedenen EU-Staaten erstellt und umfassen rund 1.500 Chemikalien für unterschiedliche Arten von Materialien.

Die Europäische Kommission hat einen Zeitplan aufgestellt, nach dem diese Listen bis zum Jahr 2025 adaptiert und alle Einträge innerhalb von 15 Jahren einer neu Überprüfung unterzogen werden sollen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Substanzen mit gefährlichen Eigenschaften, deren Einsatz als besonders bedenklich erachtet wird. Die ECHA wird auch Empfehlungen aussprechen, welche Stoffe künftig nicht mehr zugelassen werden sollten.

 

Während auf EU-Ebene neue Parameter definiert werden, sind in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung bereits zahlreiche Grenzwerte umfassend geregelt. Dies betrifft Desinfektionsnebenprodukte wie Chlorit und Chlorat, das Schwermetall Uran sowie Legionellen, die als gefährliche Bakterien in Warmwassersystemen auftreten. Ein Grenzwert ist auch für die bedenkliche Substanz Microcystin-LR definiert, die durch den Klimawandel vermehrt durch Blaualgen in Oberflächengewässern entsteht.

 

Im Rahmen der europäischen Trinkwasserrichtlinie werden erstmalig hohe hygienische Anforderungen an alle Materialien und Produkte festgelegt, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Dadurch soll dafür gesorgt werden, dass nur sichere Materialien in Rohren und Wasserhähnen eingesetzt werden. Neu ist auch, dass die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, die EU-Kommission über Wasserverlustraten zu informieren. Um einen effizienten Ressourcenschutz zu garantieren, kann die Kommission einen Schwellenwert festsetzen, ab dem die Mitgliedstaaten Gegenmaßnahmen ergreifen müssen.

 

Ein weiterer Punkt sieht vor, den Zugang zu sicherem Trinkwasser durch eine Trinkwasserbereitstellung im öffentlichen Raum zu verbessern. Diese Regelung zielt auf die Umsetzung der Right2Water-Initiative ab. Insbesondere in Hitzeperioden sollen alle europäischen Bürger ausreichend mit Trinkwasser versorgt werden. Restaurants und Kantinen sollen ihren Gästen künftig kostenlos Leitungswasser anbieten.

 

Auch an der Concesssion-Theke im Kino gibt es bereits erste Erfahrungen mit der Bereitstellung von kostenlosem Leitungswasser. „Bei uns sind dadurch keine Umsatzeinbußen beim Getränkeumsatz entstanden“, erklärt Carmen Slijpen, die das Arthousekino Depot im britischen Lewes betreibt. Die Kinogäste goutieren es als guten Service des Hauses, wenn ihnen bei Bedarf ein Glas frisch gezapftes Leitungswasser zum Kaffee oder Wein gereicht wird.