Fluchtwegleuchten mit LED-Lampen

Die Kennzeichnung von  Notausgängen mit Fluchtwegleuchten sind in Versammlungsstätten wie Kinos gesetzlich vorgeschrieben. Durch landes-, bundes- und europaweit gültige Normen und Richtlinien wird geregelt, dass Notbeleuchtungen den gleichen Anforderungen entsprechen und überall einheitlich aussehen. Damit die Zugänge zu Flucht- und Rettungswegen unmittelbar verständlich sind, weisen Notbeleuchtungszeichen standardisierte Piktogramme und Farben für eine einfache und schnelle Orientierung auf.

 

Die Fluchtwegbeleuchtung, die dem schnellen Auffinden von Notausgängen dient, ist durch eine weiße Figur auf grünem Hintergrund gekennzeichnet. Fluchtwegleuchten sind immer eingeschaltet und schalten bei Stromausfall automatisch auf Akkubetrieb um. Je nach der Größe eines Kinosaals sind Fluchtwegleuchten mit unterschiedlichen Sichtweiten erhältlich, die von 20 Meter bis hin zu einer Erkennungsweite von 64 Metern reichen.

 

In Fluchtwegleuchten kommt auch zunehmend die energieeffiziente LED-Technik zu Einsatz, die eine hohe Lebensdauer garantiert. Der eingebaute Akku lässt die Fluchtwegleuchte bei einem Stromausfall erstrahlen. Während Glühlampen über eine Lichtleistung von etwa 10 -15 lm/W verfügen, beträgt diese bei modernen LED-Lampen bis zu 190 lm/W. Für Fluchtwegleuchten werden sofort einsatzbereite Komplettsysteme angeboten, in denen sich die eingebauten LED-Lampen allerdings oftmals nicht austauschen lassen.

Damit die Notbeleuchtung in einem Katastrophenfall eindeutig als Orientierungspunkt von den Gästen wahrgenommen wird, müssen die Leuchten hell und einprägsam mit einem hohen Farbkontrast strahlen. Neben der Auswahl der Leuchtmittel spielt dabei auch das Material der Leuchtenabdeckung eine Rolle. Piktogramme aus universeller Siebdruckproduktion, die vom Autoaufkleber bis zur Sichtschutzfolie reichen, können die Sicherheitsfarbe verfälschen.

 

Zur Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien muss die dauerhafte und ständige Betriebsbereitschaft einer Notbeleuchtungsanlage durch eine regelmäßige Kontrolle aller Bestandteile der Anlage sichergestellt werden. Die Vorgaben zur Prüfung der Funktionsfähigkeit der Notbeleuchtung muss je nach Bauteil und voraussichtlichem Verschleiß täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich bzw. alle drei Jahre geprüft werden.

 

Während die Anzeige der zentralen Stromversorgungsanlage täglich kontrolliert werden sollte, ist einmal im Jahr eine Wartung aller angeschlossenen Leuchten im Hinblick auf die volle notwendige Betriebsdauer der Ladeeinrichtungen erforderlich. Die Notbeleuchtung muss zudem mindestens alle drei Jahre von einem Sachverständigen unter anderem im Hinblick auf ihre Beleuchtungsstärke geprüft werden. Die Vorschriften und Normen für die Einrichtung und Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind in der DIN V VDE V 0108-100 geregelt. Die Anforderungen an Niederspannungsanlagen in öffentlichen Versammlungsstätten wie Kinos werden durch die DIN VDE 0100-718 präzisiert.