Förderprogramme

Kinounternehmen können für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen verschiedene Förderprogramme beantragen. Der größte Fördergeber in Deutschland ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zahlreiche Fördermöglichkeiten für Unternehmen offeriert ebenfalls das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Installation von energieeffizienten Anlagen mit Zuschüssen unterstützt.

 

Darüber hinaus bieten die Länder und Kommunen Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die oftmals im Bereich der Wirtschafts- und Standortförderung angesiedelt sind. Zudem gibt es rund um die Gebäudesanierung weitere Förderprogramme, die auch von Unternehmen genutzt werden können.

 
 

KfW-Förderbank

Die bundeseigene Förderbank offeriert ein breites Förderangebot für den Mittelstand. Im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ werden Unternehmen für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden Kredite mit einem effektiven Jahreszins ab einem Prozent und einem Tilgungszuschuss bis zu 17,5 Prozent gewährt.

 

Um durch Energieeinsparungen den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu mindern, wird die energetische Sanierung sowohl beim Neubau und Ersterwerb als auch bei der Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden unterstützt. Neben den Effizienzgebäudestandards für Bestandsgebäude werden Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert. Dazu gehören Wärmedämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftung und Klimaanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung, Wärme- und Kälteerzeugung,-verteilung und -speicherung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen. Desweiteren unterstützt die KfW energieeffiziente Beleuchtung sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Gebäudeautomation.

 

KfW-Zuschüsse

Für die Nutzung von Abwärme wird ein Zuschuss bis zu 40 Prozent auf die Investitionsmehrkosten vergeben. Dieses KfW-Programm wird im Rahmen der „Offensive Abwärmenutzung“ des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert. Ein Zuschuss in Höhe bis zu 28.200 Euro wird für den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen in neue oder bestehende Nichtwohngebäude gewährt.

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet speziell für Unternehmen diverse Fördermöglichkeiten. Um kleinen und mittleren Unternehmen Einsparpotenziale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen, wird die Energieberatung von Unternehmen, deren jährliche Energiekosten 10.000 Euro übersteigen, mit bis zu 6.000 Euro unterstützt. Über das BAFA erfolgt auch die Zulassung der Energieberater in Deutschland.

BAFA-Zuschüsse

★  Ventilatoren in Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen (RLT) zählen zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen. Pro Vorhaben wird ein Förderbetrag von bis zu 30.000 Euro gewährt.

 

★  Für den Einbau von neuen Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 20 Kilowatt in bestehenden Gebäuden vergibt das BAFA einen einmaligen 
Investitionszuschuss, der nach der elektrischen Leistung der Anlage gestaffelt ist. Besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen können zusätzlich einen Wärmeeffizienzbonus bzw. Stromeffizienzbonus erhalten. Zur Optimierung von Heizsystemen wird der Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen mit 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten bezuschusst.

 

★  Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 5 bis 100 kW Nennwärmeleistung wie z. B. Kessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln werden im Rahmen der Innovations- und Zusatzförderung unterstützt.

 

★ Für den Erwerb von Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeugen wird seit März 2018 ein Umweltbonus gewährt, sofern der Automobilhersteller dafür den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis des Basismodells (BAFA-Listenpreis) als Nachlass gewährt.

 

★ Der Erwerb elektrisch angetriebener Schwerlasten fahrräder (mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter und einer Nutzlast von mindestens 150 kg) wird ab Herbst 2018 mit 30 Prozent bzw. maximal 2.500 Euro bezuschusst.

 

Grundsätzlich ist eine Kumulierbarkeit verschiedener Förderprogramme möglich. Die BAFA- und KfW-Programme können in der Regel nicht miteinander kombiniert werden. Bei einer umfassenden Sanierung zum KfW-Effizienzhaus kann zusätzlich zum BAFA-Zuschuss auch ein KfW-Ergänzungskredit beantragt werden, um beispielsweise das Heizsystem komplett auf erneuerbare Energien umzustellen