Förderung für Fahrradfahrer

Die Fahrt mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz kann sich attraktiver als die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erweisen. Mit dem Rad lassen sich kurze Strecken sogar fast genauso so schnell zurücklegen wie mit dem Auto. Die Vorteile sind vielfältig, denn Radfahren ist erheblich kostengünstiger, umweltfreundlicher, gesundheitsfördernder und zudem entfällt die oft zeitaufwändige Parkplatzsuche.

 

Um den Mitarbeitern die Anfahrt mit dem Fahrrad zu erleichtern, können auch Kinobetriebe verschiedene Maßnahmen treffen. Falls die räumlichen Verhältnisse es zulassen, ist es förderlich, den Radfahrern bei Bedarf sichere und wetterfeste Abstellmöglichkeiten anzubieten. Ideal ergänzen lassen sich diese durch Spinde oder Fächer, Umkleideräume oder sogar Duschen. Auch das Vorhalten einer Luftpumpe und Werkzeug für einen Fahrradcheck vor Ort ist hilfreich.

Darüberhinaus erhalten Unternehmen steuerliche Unterstützung für das Leasing von Diensträdern, die auch privat genutzt werden dürfen. Das Dienstrad-Privileg gilt für Fahrräder und E-Bike-Typenn sowie auch für Lastenräder. Sofern der Arbeitgeber die Leasingkosten übernimmt und dem Mitarbeiter das Fahrrad als zusätzliche Leistung zur Verfügung stellt, ist die Fahrradüberlassung nach dem Einkommenssteuergesetz § 3 Nummer 37  steuerfrei.

 

Mitarbeiter, die sich an den Kosten für das Dienstrad beteiligen, profitieren seit dem 1. Januar 2020 von der neuen 0,25%-Regel. Sofern ein Mitarbeiter die Monatsraten anteilig oder vollständig aus seinem Bruttolohn bestreitet, muss er diesen sogenannten geldwerten Vorteil nur noch mit monatlich 0,25 %% des Brutto-Listenpreises des Rades versteuern. Mit dieser Regelung ist die im November 2019 zunächst nur für Dienst-E-Autos und -S-Pedelecs eingeführte Förderung auf alle Diensträder ausgeweitet worden.