Förderung für Lüftungsanlagen in nicht-kommerziellen Filmtheatern

Kommunale Kinos, nicht-kommerzielle Filmtheater sowie filmkulturelle Initiativen, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind, können bei der BAFA finanzielle Unterstützung für die Modernisierung ihrer Lüftungsanlage beantragen. Die Förderrichtlinie Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten, die Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dem Bundeskabinett vorgelegt hat, ist am 20. Oktober in Kraft getreten.

 

Für die Förderung werden bis zum Jahr 2024 insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bereits Jahr 2021 sollen für die Förderung 200 Millionen bereitgestellt werden.Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.

 

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

 

„Wir alle haben gelernt, dass Aerosole entscheidend sind bei der Übertragung des Corona-Virus. Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz – besonders dann, wenn wir demnächst wieder alle mehr Zeit drinnen verbringen. Daher werden wir raumlufttechnische Anlagen fördern, die die Viruskonzentration in einem Raum enorm vermindern können”, erklärt Altmaier. “Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäusern.“

Wir alle haben gelernt, dass Aerosole entscheidend sind bei der Übertragung des Corona-Virus. Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz – besonders dann, wenn wir demnächst wieder alle mehr Zeit drinnen verbringen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

„Damit trägt die Politik der Erkenntnis Rechnung, dass raumlufttechnische Anlagen deutlich zur Reduktion der Infektionsgefahr in Gebäuden beitragen“, erklärt Günther Mertz, Geschäftsführer des Fachverbands Gebäude-Klima e. V., FGK . „Aus wissenschaftlichen Studien ist bekannt, dass insbesondere Klima- und Lüftungsanlagen mit hohem Außenluftanteil die Aerosolkonzentration und damit auch eine mögliche Virenlast in geschlossenen Räumen verringern. Daher begrüßen wir die Entscheidung für das Förderprogramm und empfehlen, in allen Bereichen Lüftungsanlagen im Hinblick auf den hygienischen Betrieb zu ertüchtigen.“

 

Die meisten dieser Anlagen verfügen über eine Lüftungsfunktion mit Außenluft, durch die das Infektionsrisiko vermindert wird. Der FGK empfiehlt dringend, vor allem die Anlagen nachzurüsten, die mit einem geringen Außenluftanteil betrieben werden. Neben der Außenluftversorgung spielen auch die Hygienekontrolle, die Reinigung, Filterung und eine mögliche UVC-Entkeimung eine Rolle.

 

Räume ohne Lüftungsanlagen können im Hinblick auf Covid-19 kurzfristig mit Sekundärluftfiltern oder UVC-Desinfektion ertüchtigt werden. Diese Lösung stellt allerdings keinen Ersatz für eine Versorgung mit Außenluft dar, da sie einige für die Lüftung relevante Parameter nicht berücksichtigt. Filter und Desinfektion ohne weitere Maßnahmen genügen keinesfalls, um Außenluftqualität zu erreichen, da CO2, gasförmige Stoffe und Gerüche im Raum bleiben. Zielführend ist, die Anlagen so nachzurüsten, dass sie bedarfsgeregelt mit einem möglichst geringen Umluftanteil betrieben werden können.