Förderung von Photovoltaik-Speichern

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen und die Nutzung von Batteriespeichern werden in Deutschland mit verschiedenen Fördermaßnahmen unterstützt. Im Rahmen des KfW-Förderprogramms Erneuerbare Energien – Standard (270)  gewährt die öffentlich-rechtliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen günstige Kredite für die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Fassaden sowie von Batteriespeichern.

 

Auf einen Zeitraum von 20 Jahren angelegt ist die im Rahmen des Erneuerbaren Energie-Gesetzes (EEG) in § 49 geregelte Einspeisevergütung für PV-Strom, deren Vergütungssätze jeden Monat von der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Darüber hinaus unterstützen diverse Bundesländer, Städte und Gemeinden mit Programmen und Zuschüssen den Ausbau und die zeitversetzte Nutzung der Solarenergie mit Hilfe von Batteriespeichern.

 

Das Land Niedersachsen hat eine Förderung für Photovoltaik-Speicher aufgelegt, die sich an Unternehmen richtet. Firmen, die in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage ein Batteriespeichersystem installieren, erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der Kosten. Die Nachrüstung von bestehenden Photovoltaik-Anlagen mit einem Batteriespeicher wird ebenfalls mit 40 Prozent der Investitionskosten gefördert. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Photovoltaik-Anlage über eine Leistung von mindestens 4 kWp verfügt. Sofern die Leistung der neu installierten bzw. ergänzte Photovoltaik-Anlage über 10 kWp liegt, fließt zusätzlich ein Bonus von 800 Euro pro Vorhaben.

 

Die Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms für Elektromobilität wird ebenfalls gefördert. Für die Installation eines neuen lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunkts,  der bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden ist, werden in Niedersachsen weitere 500 Euro pro Projekt gewährt. Zudem gibt es Zuschüsse für die Überdachung von Parkflächen und baulichen Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen. Die Förderung beläuft sich auf 20 Euro pro m2 PV-Modul.

 

Die maximale Förderhöhe für die Installation von Photovoltaik-Anlagen, die bei der NBank  beantragt werden kann, beträgt 50.000 Euro. Nicht förderfähig sind Eigenbausysteme und Prototypen, gebrauchte Systeme sowie Leasingmodelle. Bei dieser Fördermaßnahme ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen des Bundes und der EU möglich. Der Zuschuss erfolgt im Rahmen der De-Minimis-Beihilfen.

 

In Berlin hat der Senat im Oktober 2019 ein Förderprogramm für Photovoltaik-Speichersysteme aufgelegt, das mit drei Millionen Euro ausgestattet ist. Im Rahmen des Programms EnergiespeicherPlus können Unternehmen für die Anschaffung eines Batteriespeichers in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage Zuschüsse bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Förderung kann bis Ende 2021 online bei der IBB Business Team GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der Investitionsbank Berlin (IBB), beantragt werden. Aufgrund des hohen Antragvolumens nimmt die Prüfung der Unterlagen derzeit knapp fünf Monate in Anspruch.