Hightech im Heizungkeller

Mit einem Mikro-KWK-System auf Brennstoffzellenbasis, das als Beistell-Lösung in das bestehende Heizsystem integriert werden kann, lässt aus sich Erd- oder Biogas kostengünstiger Strom erzeugen. Ein Hochtemperatur-Brennstoffzellengerät, das unter anderem auf die Stromversorgung von Gewerbebetrieben ausgelegt ist, kann jährlich bis zu 13.000 kWh Strom produzieren. Durch die Umwandlung von Gas in Strom ergibt sich gegenüber der konventionellen Stromerzeugung eine hohe Kosten- und CO2-Ersparnis.

 

Da der Strom direkt vor Ort erzeugt wird, entfallen Übertragungs- und Umwandlungsverluste durch das Stromnetz. Der elektrische Wirkungsgrad dieses Stromerzeugers ist mit 60 % mehr als doppelt so hoch wie der Wirkungsgrad eines motorischen Mikro-BHKWs. Während Verbrennungsmotoren den Brennstoff verbrennen, um mit Generatoren Strom zu erzeugen, entsteht die Elektrizität in der Brennstoffzelle durch eine elektrochemische Reaktion.

 

 

 

Bei der Hochtemperatur-Brennstoffzelle SOFC (Solid Oxide Fuel Cell), die Betriebstemperaturen von bis zu 1.000 °C benötigt, um den Wasserstoff zu gewinnen, kommt bei der Trennung von Ionen und Elektronen Zirkondioxid zum Einsatz. Die Brennstoffzellen-Lösung ermöglicht es, Erd- oder Biogas effizient, umweltschonend und geräuscharm in Strom und Wärme umzuwandeln.

 

Der nicht benötigte Strom kann gegen eine Vergütung in das Stromnetz eingespeist werden. Nach dem seit 1. Januar 2016 geltendem KWK-Gesetz wird der ins öffentliche Netz eingespeiste Strom mit 8 Cent/kWh vergütet und der selbst verbrauchte Strom mit 4 Cent/kWh gefördert.

 

Die Anschaffung eines Brennstoffzellengeräts, das rund um die Uhr 1,5 kW Strom liefert, wird von der Bundesregierung im Rahmen der KfW-433 gefördert. Der Einbau von stationären Brenn­stoff­zellen­systemen in den Leistungs­klassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung in neue oder bestehende Nichtwohn­gebäude wird mit Zuschüssen  bis zu 28.200 Euro unterstützt.

 

Neben dem Erwerb und Einbau sind auch die Kosten für den Voll­wartungs­vertrag in den ersten zehn Jahren sowie die Leistungen des Energie­effizienz-Experten förderfähig. Die Höhe des Zuschusses ist von der Leistungs­klasse der Brenn­stoffzelle abhängig und setzt sich aus einem Fest­betrag von 5.700 Euro und einem leistungs­abhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung zusammen.

 

Der Zuschuss kann mit den Fördermitteln der bundesweit verfügbaren Mini-KWK Förderung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden. Für den Einbau neuer Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 20 Kilowatt in bestehenden Gebäuden kann bis zum 31. Dezember 2020 ein einmaliger Investitionszuschuss beantragt werden, dessen Höhe nach der elektrischen Leistung der Anlage gestaffelt ist. Für das verbrauchte Erdgas der KWK-Einheit kann zudem beim zuständigen Hauptzollamt ein Antrag auf Steuerentlastung gestellt werden.