Höhere Förderung für den Heizungsaustausch

Der Austausch einer Ölheizung gegen eine umweltfreundlichere Variante zahlt sich aus. Neue Heizungsanlagen werden seit dem 1. Januar 2020 mit bis zu 45 Prozent der Investitions- und Installationskosten gefördert. Um die gesetzlich verbindlichen Klimaziele auf den Weg zu bringen, hat die Bundesregierung die Förderbedingungen angepasst und zum 24. Januar die Tilgungszuschüsse erhöht. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe.

 

Im Rahmen des neuen Marktanreizprogramms (MAP) wird die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien gefördert, wovon insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen profitieren sollen. Für die Heizungsförderung können KfW-Förderdarlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen in Anspruch genommen werden oder direkte Investitionszuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

 

Für den Austausch einer Ölheizung durch eine Heizung, die mit erneuerbaren Energien wie eine Wärmepumpe oder Biomasse-Anlage betrieben wird, wird ein Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten gewährt. Die Einbindung von Solarthermie in eine Heizungsanlage wird mit einem Investitionszuschuss von 40 % unterstützt und eine Gas-Hybridheizung mit einem Anteil von erneuerbaren Energien mit 25 %.  Gas-Brennwertheizungen, in die zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie eingebunden wird, können mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20% gefördert werden.

 

 

Der Förderhöchstsatz für Nichtwohngebäude beläuft sich brutto auf maximal 3,5 Mio. € . Neben den Anschaffungskosten der geförderten Anlage werden die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme angerechnet sowie alle damit verbundenen Kosten wie beispielsweise die Demontage eines alten Öltanks. Auch die Ausgaben für die Konsultation der Experten für die Fachplanung und Bauleitungist förderfähig.

 

Hohe finanzielle Anreize eine Wärme-/Kälteerzeugung auf erneuerbare Energien bietet die KfW in den Programmen Erneuerbare Energien Premium und Erneuerbare Energien Premium – Tiefengeothermie. Für die Installation einer Photovoltaikanlage wird Unternehmen ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent gewährt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Wärme aus erneuerbaren Energien investieren, erhalten einen zusätzlichen KMU-Bonus durch den sich der Tilgungszuschuss zusätzlich um zehn Prozent erhöht.