Höhere Recyclingquoten durch die neue EU-Batterieverordnung

Ob in Laptops, Smartphones, E-Bikes oder Elektroautos – aufgrund der wachsenden Nachfrage nach immer leistungsfähigeren Energiespeichern dominieren Lithium-Ionen-Zellen inzwischen den Markt für wieder aufladbare Batterien. Aufgrund ihrer Speicherkapazität, Zyklenfestigkeit, Selbstentladungsrate und Energiedichte sind sie elektrochemischen Speichern wie Nickel-Cadmium und Nickel-Metallhydrid weit überlegen. Durch neue Generationen von Geräten, die auf den Markt gebracht werden und dem daraus resultierenden Konsumverhalten werden die Lebenszyklen von Elektrogeräten immer kürzer. Doch auch die Lebensdauer von Lithium-Ionen-Akkus ist begrenzt.

 

Bei unsachgemäßer Entsorgung können lithiumhaltige Batterien und Akkus Brände verursachen. Aus diesem Grunde hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) die Kampagne „Brennpunkt: Batterie“ gestartet, die über die richtige Entsorgung von Batterien und Akkus informiert. Batterien und Akkus gehören nicht in Abfalltonnen, sondern müssem sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen oder Wertstoffhöfen abgegeben werden. Das gilt auch für Elektroaltgeräte, die Lithiumbatterien enthalten.

 

Mit steigendem Aufkommen nimmt auch das Gefährdungspotential zu, denn Lithium ist ein sehr reaktionsfreudiges Metall, das leicht brennbar ist. Wenn die Separatorfolie zwischen den einzelnen Schichten des Akkus zerstört wird, kommt es zu einem Kurzschluss, der schnell zu einem Brand führen kann. Dabei wird die im Akku gebundene chemische Energie unkontrolliert als thermische Energie abgegeben bis das Lithium brennt.

Ein derartiger Metallbrand lässt sich nicht mit Wasser löschen. Bei der Reaktion mit Wasser entwickelt Lithium sehr viel Wärme unnd es entstehen ätzende Lithiumlauge (LiOH) und leicht brennbarer Wasserstoff (H2). Ein Lithium-Brand ist schwer zu löschen, denn das Metall erzeugt selbst den Sauerstoff, den es zum Brennen benötigt.

 

Die Sachschäden, die durch falsch entsorgte Batterien und Akkus entstehen, sind bereits gravierend. Der BDE verzeichnet eine wachsende Zunahme von Kurzschlüssen, die durch nicht ordnungsgemäß behandelte Batterien in Mülltonnen, Entsorgungsfahrzeugen oder Sortieranlagen zu Bränden führen. Für die Mitarbeiter der Entsorgungswirtschaft stellen diese Feuer eine potenzielle Lebensgefahr dar.

 

 

Lithiumbatterien und Lithiumzellen gelten als gefährliche Güter, deren Transport den Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR – Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) unterliegt. Künftig sollen darunter auch alle versiegelten Batterien und Akkus mit einem Gewicht von bis zu fünf Kilo fallen, die nicht für industrielle Zwecke verwendet werden. Damit würden auch Pedelec-Batterien als Gerätebatterien eingestuft werden.

 

Mit der neuen EU-Batterieverordnung, welche die bisherige Batterierichtlinie ersetzt, will die Europäische Kommission eine europaweit einheitliche Regelung schaffen. In Zukunft sollen alle in Europa verkauften und importierten Batterien nachhaltig hergestellt und recycelt werden. Der Entwurf sieht eine Anhebung der Sammelquoten für Gerätealtbatterien von aktuell 45 Prozent auf 65 Prozent im Jahr 2025 und auf 70 Prozent im Jahr 2030 vor. Zudem sollen die Hersteller dazu verpflichtet werden, dass sich Altbatterien leichter aus dem Altgerät entfernen lassen.

 

Der Europäische Dachverband der Entsorgungswirtschaft (FEAD) plädiert für eine Mindesteinsatzquote von mindestens 80 Prozent für Gerätebatterien, um eine korrekte Entsorgung von Batterien zu gewährleisten. Um das Brandrisiko einzudämmen, schlagen die Experten die Einführung eines Batteriepfands vor. Eine Pfandpflicht für Lithium-Batterien und -Akkumulatoren auf europäischer Ebene könne zu einer Erhöhung der Sammelbereitschaft bei den Verbrauchern führen.

Nach Einschätzung der Europäischen Kommission wird die Nachfrage nach Batterien bis zum Jahr 2030 um das 14fache steigen.

Zu diesem exponenziellen Anstieg wird vor allem die Elektromobilität beitragen, die weltweit an Bedeutung gewinnt. Zugleich wird die weltweit zunehmende Nachfrage nach Batterien den Bedarf nach Rohstoffen entsprechend erhöhen, deren Umweltauswirkungen minimiert werden müssen.

 

Um im Zuge des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft eine effizientere Ressourcennutzung zu fördern, sieht der Vorschlag der Kommission vor, dass ab dem 1. Juli 2024 nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden dürfen, die eine Erklärung über ihren CO2-Fußabdruck vorweisen können. Die neue EU-Batterieverordnung soll ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden.