LED-Beleuchtung

Die Europäische Union hat seit 2009 verschiedene Richtlinien (2009/125/EG) und Verordnungen (EG Nr. 244/2009, 245/2009, 1194/2012) herausgegeben, in denen die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte wie Lampen, Vorschaltgeräte und Leuchten definiert werden. Aus diesen Verordnungen resultiert der Ersatz herkömmlicher Glühlampen durch energieeffizientere Leuchtmittel wie Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtdioden oder beschichteten Halogenlampen. Mit der Festlegung von Ökodesign-Anforderungen soll die Umweltverträglichkeit der Produkte verbessert und ihr Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent gesenkt werden.

 

Neben der Verbesserung der Energieeffizienz gehört dazu, den Quecksilbergehalt und die Quecksilberemissionen durch Halogen- und Energiesparlam-pen zu reduzieren. Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die von dieser Verordnung erfassten Produkte neu zu konzipieren, ist die Einführung der Ökodesign-Anforderungen schrittweise in mehreren Stufen erfolgt. In den Verordnungen ist die Bauart, Funktion und Energieaufnahme der Lampen definiert worden. Nur Produkte, die diesen Kriterien entsprechen, dürfen in den Handel gebracht werden.

 

Lampen mit hohem Energieverbrauch werden nach und nach vom Markt genommen. Am 1. September 2018 ist die sechste Stufe der EG-Verordnung 244/2009 zum Verbot von diversen Halogenlampen mit ungebündeltem Licht in Kraft getreten, die nicht mehr für den Weiterverkauf auf dem europäischen Markt hergestellt oder importiert werden dürfen. Einen hochqualitativen Ersatz bieten LEDs, die sich durch eine hohe Energieeffizienz, geringe Wärmeentwicklung, große Robustheit und Wartungsfreiheit auszeichnen.

 

Im Dezember 2018 haben sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf neue Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte verständigt. Neben energieeffizienteren Beleuchtungen beinhalten diese erstmals Reparaturanforderungen für Hersteller. Die Verschärfung der Energieeffizienzanforderungen sieht vor, Halogenlampen in der EU durch die wesentlich effizienteren LED-Lampen zu ersetzen. Zudem sollen die Hersteller die Leuchten künftig so gestalten, dass ein Leuchtmittel einfach ersetzt werden kann.

 

Die Regelungen sollen ab dem 1. September 2021 angewendet werden. Für Beleuchtungsprodukte wie bestimmte T8-Leuchtstoffröhren oder besonders kleine Halogenlampen, bei denen sich eine Umstellung auf LED als schwierig erweist, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2023.