Legionellen im Trinkwasser

In Trinkwasseranlagen, die nicht regelmäßig genutzt werden, können sich gefährliche Keime wie Legionellen bilden. Die gesundheitsgefährdenden Bakterien verbreiten sich über die Rohrsysteme, wenn Wasserleitungen über längere Zeit stillstehen. Bei einem zu geringen Wasserverbrauch oder einer Stagnation können die Bakterien im Biofilm andocken und sich ungehemmt vermehren. Die stäbchenförmigen Bakterien sind in geringen Mengen nahezu immer im Wasser vorhanden und in niedriger Konzentration ungefährlich.

 

Dem ifp Institut für Produktqualität in Berlin zufolge besteht nach derzeitigem Kenntnisstand keine Infektionsgefahr, wenn keimhaltiges Wasser getrunken oder zum Händewaschen benutzt wird. Auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) kommt zu der Erkenntnis, dass beim Betrieb einer Kaltwasserinstallation keine gesundheitliche Gefährdung durch übermäßiges Legionellenwachstum besteht. Die Grundlage für diese Bewertung bilden die Forschungsergebnisse des Projektes Legionellen im Kaltwasser am Technologiezentrum Wasser (TWZ) in Dresden, das die Faktoren für das Wachstum von Legionellen im Kaltwasser untersucht hat.

 

Eine mögliche Vermehrung von Legionellen im Trinkwasser sollte dennoch unbedingt vermieden werden. Deshalb gelten für die Wartung von Trinkwasser-Installationen spezielle technische Regeln. Nach längerer Abwesenheit wird empfohlen, das Trinkwasser vor Verwendung für Speisen und Getränke so lange ablaufen zu lassen bis frisches Wasser nachfließt. Das Frischwasser ist daran zu erkennen, dass es etwas kühler als das abgestandene Wasser aus der Leitung kommt. Bedenklich kann auch warmes Wasser sein, das in der Leitung auf dem Weg zum Wasserhahn zu stark abkühlt. Erwärmtes Trinkwasser mit geringer Temperatur ist nur dann hygienisch, wenn es zum Zeitpunkt des Verbrauchs zum Beispiel mit einem Durchlauferhitzer erwärmt wird. Auch die Strahlregler der Wasserhähne sollten regelmäßig gereinigt und entkalkt werden, um Legionellen den Nährboden zu entziehen.

 

In der deutschen Trinkwasserverordnung ist für Legionellen ein maximaler Wert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 Milliliter Wasser festgelegt. Sofern dieser technische Maßnahmenwert überschritten wird, muss unverzüglich eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen, da eine Infektion mit Legionellen zu einer Erkrankung an Legionellose führen kann. Die sogenannte Legionärskrankheit ist eine Form der Lungenentzündung, die meistens mit Brust- und Kopfschmerzen, Husten, Schüttelfrost und hohem Fieber einhergeht. Diese Lungenentzündung dauert etwa vier Wochen und verläuft häufig schwer und  mitunter tödlich. Besonders gefährdet sind vor allem ältere Menschen, Babys sowie Menschen mit chronischen Krankheiten oder einem geschwächten Immunsystem.

 

Legionellen vermehren sich am meisten bei Temperaturen zwischen 20 und 50 °C . Unter 20 °C steigt ihre Anzahl kaum und bei mehr als 60 °C werden sie abgetötet. In den Wasserleitungen von Gebäuden herrschen aufgrund der dortigen Temperaturen gute Bedingungen für die Bakterien. „Das Wachstum von Legionellen wird durch ein entsprechendes Nährstoffangebot, zum Beispiel einen Biofilm in Wasserleitungen oder Sedimente wie Rost und Kesselstein begünstigt“, erklärt Diplom-Ingenieur Alexander Wolff, Leiter des Bereichs Wassermanagement beim ifp Institut für Produktqualität in Berlin.

 

Damit es nicht zu einem Wasserstillstand in den Leitungen kommt, sollten alle Wasserleitungen in Gebäuden regelmäßig genutzt werden. Bei Anlagen zur Trinkwassererwärmung sollten die Wassertemperaturen in den Leitungen auf mindestens 60 °C eingestellt sein. Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung wie beispielsweise Hotels sind nach der deutschen Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, ihre Trinkwasseranlagen einmal jährlich auf Legionellen testen zu lassen.

Bei Gebäuden mit Trinkwasseranlagen ohne zentrale Erwärmung oder ohne zentralen Warmwasserspeicher muss keine Prüfung auf Legionellen erfolgen. Auch Gebäude mit Trinkwasser-Installationen ohne Warmwasserversorgung sowie Anlagen, bei denen ausschließlich Durchlauferhitzer verwendet werden, fallen nicht unter die gesetzliche Untersuchungspflicht.

Der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (DVQST) hat in der Richtlinie VDI/DVGW 6023 festgelegt, dass sämtliches in einer Trinkwasser-Installation enthaltene Wasser nach spätestens 72 Stunden ausgetauscht sein muss.

★ Sofern die Nichtnutzung nicht länger als sieben Tage dauert, genügt eine gründliche Spülung, bei der mindestens fünf Minuten lang mehrere Entnahmestellen zu öffnen sind.
★ Bei einer Schließung über mehr als sieben Tage sollte die Absperreinrichtung geschlossen werden.
★ Bei einer Wiederinbetriebnahme nach maximal vier Wochen ist nach dem Öffnen der Absperreinrichtung eine Spülung (nach dem Arbeitsblatt DVGW W 557) erforderlich.
★ Nach einer Stilllegung von mehr als vier Wochen sind zusätzlich zu den Spülmaßnahmen mikrobiologische Untersuchungen erforderlich.
★ Bei einer Stilllegung von mehr als sechs Monaten ist die Trinkwasser-Installation fachgerecht vom Netz des Wasserversorgers zu trennen.