Mantelverordnung setzt Standards für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Die Kreislaufwirtschaft soll künftig auch in der Bauindustrie Einzug erhalten. Mit der bundesweit geltenden Mantelverordnung wird gesetzlich geregelt, dass Bau- und Abbruchabfälle in Zukunft seltener in Deponien landen, sondern stattdessen als Ersatzbaustoffe für neue Bauten dienen sollen. Die mineralischen Abfälle stellen mit rund 250 Millionen Tonnen jährlich den größten Abfallstrom in Deutschland dar.

 

Bau- und Abbruchabfälle, aber auch industrielle Nebenprodukte wie Flugaschen aus Kohlekraftwerken und Eisenhüttenschlacken verursachen etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Die mineralischen Bauabfälle besitzen ein großes Recycling-Potenzial, denn durch die Verwendung dieser Ersatzbaustoffe können gigantische Mengen Primärbaustoffe gespart werden. Das schont zugleich die natürlichen Ressourcen, denn je mehr Baustoffe recycelt werden, desto weniger Flächen müssen für die Rohstoffgewinnung erschlossen werden.

 

Bislang gibt es in jedem der sechzehn Bundesländer eigene Regeln für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen. Mit der Mantelverordnung, die nach über fünfzehn Jahren vom Bundesrat verabschiedet werden konnte, ist erstmals ein bundesweit geltendes Regelwerk für das Recycling von Baustoffen und die Beseitigung von Schadstoffen geschaffen worden. „Von den einheitlichen Regeln profitiert die Bauwirtschaft, denn die Verfahren werden für sie einfacher und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe von sicherer Qualität wächst”, erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Kommen Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau zum Einsatz, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen.“

Das Kernstück der Mantelverordnung, die am 1. August 2023 in Kraft tritt, sind die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Die Ersatzbaustoffverordnung stellt erstmals rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe wie Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut sowie Aschen aus thermischen Prozessen.

 

Die seit 1999 geltende Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wird an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Durch die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter soll der Grundwasser- und Bodenschutz sichergestellt werden. In der Neufassung wird der Regelungsbereich auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Zudem wird die Verordnung um Aspekte des physikalischen Bodenschutzes, die bodenkundliche Baubegleitung sowie die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wind erweitert.

 

Zudem werden die Methoden zur Bestimmung von Schadstoffgehalten aktualisiert und die Deponieverordnung (DepV) sowie die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) an die neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung angepasst. Die Vorgaben und Verpflichtungen der GewAbfV gelten damit sowohl für Ersatzbaustoffe als auch für Gemische aus Ersatzbaustoffen und natürlichen Baustoffen. Die Mantelverordnung soll durch die Förderung der Ziele der Kreislaufwirtschaft sowie die Gewährleistung eines hohen Niveaus des Grundwasser- und Bodenschutzes einen wichtigen Beitrag zu einem verbesserten Schutz der Umwelt leisten.

In der Baupraxis werden Recycling-Baustoffe nach wie vor wenig eingesetzt, obwohl aus technischer Sicht nichts gegen den vermehrten Einsatz spricht. Dr. Alexander Janz, Abteilungsleiter im Umweltbundesamt

Der Bausektor gehört zu den materialintensivsten Wirtschaftssektoren in Deutschland. Produkte aus Beton können auf ihrem gesamten Lebensweg, der von der Herstellung und Oberflächenbehandlung der eingesetzten Materialien, der Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung reicht, Umweltbelastungen verursachen. Die Zementherstellung trägt wesentlich zu Treibhausgasemissionen bei. Die Flächeninanspruchnahme durch Kiesabbau lässt sich beispielsweise erheblich reduzieren, wenn Recycling-Beton zum Einsatz kommt. Eine Orientierung beim nachhaltigen Einkauf von Baumaterialien, welche die natürlichen Ressourcen Kies und Sand sowie Deponiekapazitäten schonen, gibt das Umweltzeichen Blauer Engel für Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für Bodenbelag im Freien.

 

Betonwaren wie Pflastersteine werden teilweise großflächig so verbaut, dass sie in Kontakt mit Boden oder Regenwasser kommen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, die Umweltbelastung durch eine möglichst geringe Freisetzung von Schadstoffen wie Bioziden zu minimieren. Zudem soll der natürliche Wasserkreislauf bei Einleitung von Regenwasser in Böden mittels einer guten Versickerungsfähigkeit der Pflastersteine und Platten nicht gestört werden. Betonwaren für versickerungsfähige Deckschichten sind deshalb mit dem Hinweis „den natürlichen Wasserhaushalt fördernd“ versehen.

 

Als erstes deutsches Unternehmen ist die in Heuchelheim bei Gießen ansässige Rinn Beton- und Naturstein GmbH & Ko. KG  mit dem Blauen Engel für Betonwaren ausgezeichnet worden. Die klimaneutral produzierten Pflastersteine mit mit 40 Prozent rezyklierten Gesteinskörnungen bieten dank ihrer ressourcen-, schadstoffarmen und umweltverträglichen Eigenschaften eine Alternative für umweltgerechtes Bauen im Außenbereich. Durch den Einsatz von Recycling-Material spart das Unternehmen jährlich rund 30.000 Tonnen Naturrohstoffe ein.