Rechner für CO2-Bepreisung der fossilen Brennstoffe

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist in Deutschland ab 2021 eine zusätzliche Bepreisung des CO2-Ausstoßes durch den Einsatz von Brennstoffen eingeführt worden, die über den EU-Emissionshandel hinausgeht. Die CO2-Abgabe für Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggase, Heizöle und Kraftstoffe ist nicht direkt an den Verbrauch gekoppelt, sondern an das Inverkehrbringen der Brennstoffe.

 

Die CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel hat 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 begonnen und wird bis 2025 schrittweise jährlich um fünf Euro erhöht. Der eigentliche Emissionshandel, bei dem für die Versteigerung der Verschmutzungsrechte ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro festgelegt wird, soll erst 2026 beginnen.

Ein Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wird zur Finanzierung der EEG-Umlage genutzt, die 2021 auf 6,5 ct/kWh und 2022 auf 6,0 ct/kWh in 2022 gedeckelt wird. Damit Unternehmen abschätzen können, wie sich die CO2-Bepreisung konkret auf ihre Energiekosten auswirkt, bietet die IHK, das Netzwerk der 79 Industrie- und Handelskammern, einen CO2-Preisrechner in Form eines Online-Tools an.

 

Mit dieser Maßnahme wird angestrebt, die CO2-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu senken, um die gesetzten Reduzierungsziele des Klimaschutzplanes 2030 zu erreichen. Die CO2-Bepreisung soll Anreize zur Umrüstung von fossilen Kraft- und Brennstoffen auf erneuerbare und klimafreundliche Technologien bewirken.

 

Die CO2-Emissionen sollen in Deutschland bis 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent gesenkt werden. Die Ziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) verankert, das am 31. August 2021 in Kraft getreten ist und eine Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 vorsieht.