Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz

Der Gebäudesektor spielt eine zentrale Rolle bei der Erfüllung der nationalen und internationalen Klimaschutzvereinbarungen. Mehr als ein Drittel des gesamten Endenergieverbrauchs fließt in die Beheizung, Kühlung und Beleuchtung von Gebäuden, die etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen verursachen. Die EU-Gebäude-Richtlinie zielt darauf ab, dass der Gebäudesektor bis 2050 weitestgehend klimaneutral sein soll. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu steigern.

 

Das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit dem diese EU-Vorgaben umgesetzt werden, sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf ist vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und dem Bundesinnenministerium (BMI) gemeinsam abgestimmt worden. Die Verabschiedung im Bundeskabinett sollte ursprünglich im Dezember 2018 erfolgen, was jedoch nicht der Fall war. Das Gebäudeenergiegesetz soll voraussichtlich 2019 verabschiedet werden und 2020 in Kraft treten. „Ohne die Steigerung der Energieeffizienz und die energetische Gebäudesanierung können die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht realisiert werden”, kommentiert Stefanie Mohmeyer, Vorsitzende der Geschäftsführung beim Industrieverband Hartschaum e. V.

Ein Kernpunkt dieses Gesetzes sieht vor, einen Standard für Niedrigstenergiegebäude zu definieren, der ab 2021 Standard für alle neu gebauten Gebäude gelten wird. Bislang sollte eine Orientierung an dem KfW-Standard 55 erfolgen, was bedeutet hätte, dass der Primärenergiebedarf nur noch bei 55 Prozent liegen darf. Im neuen GEG-Entwurf sind die Standards, die beim Bauen erfüllt werden müssen, jedoch nicht verschärft worden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag, eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgeschlossen, um das Bauen nicht zu verteuern.

 

Der Bundesverband für energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) sieht durch den neuen GEG-Entwurf die Klimaschutzziele gefährdet, da gerade bei Bestandsgebäuden eine höhere Sanierungsquote notwendig sei.

Allein durch die energetische Modernisierung der Gebäudehülle im Gebäudebestand ließe sich mehr Energie einsparen als alle deutschen Kernkraftwerke zusammen produzieren. Giorgio Greening, Leiter der globalen Geschäftseinheit Styrenic Foams der BASF SE, Ludwigshafen

 

Kritik übt der Verband zudem an der neu in den Gesetzesentwurf eingefügten Innovationsklausel, nach der die Einsparwerte die Gebäude nicht nur anhand ihres Primärenergiebedarfs, sondern auch ihres CO2-Ausstoßes bewertet werden. Da die Energieeffizienz von alten und neuen Gebäude dabei gegeneinander aufgerechnet werden darf, befürchet der BuVEG, dass die benötigte energetische Sanierung des Altbestandes bilanziell schön gerechnet werde. Dadurch könne ein Gebäude seine Werte erfüllen, wenn eine neue Heizung eingebaut werde, die zwar weniger Treibhausgase freisetze, aber die schlechte Gebäudehülle weiterhin bestehen bleibe. Die Innovationsklausel soll zunächst bis zum 31. Dezember 2023 getest werden.