Rücknahmeservice für ausgediente Kinoprojektionslampen

Die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist in Deutschland im Elektronikgesetz (ElektroG) geregelt, für das die europäischen WEEE– und die RoHS-Richtlinien den Rahmen bilden. Ausgediente Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen mit elektronischen Bauteilen dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Unter das Elektronikgesetz fallen auch Kinoprojektionslampen.

 

Um Kinobetreiber*innen das Recycling von Kinoprojektionslampen zu erleichtern, bietet der Umweltdienstleister Hellmann Process Management (hpm) gemeinsam mit Lightcycle ein Rücknahmeservice für ausgediente Kinoprojektionslampen an. Nicht mehr verwendbare Lampen der Marke Osram können auf der Website von Lightcycle zur kostenfreien Abholung und Entsorgung angemeldet werden.

 

Für den Transport und die Entsorgung der sogenannten Kurzbogenlampen gelten hohe Sicherheitsstandards, da damit aufgrund des hohen Lampeninnendrucks eine daraus resultierende Explosionsgefahr sowie der Austritt einer sehr geringen Radioaktivität verbunden ist. „Aufgrund der spezifischen Eigenschaften der Kinoprojektionslampen ist für diese Sonderlampen ein eigenständiger Rücknahmeprozess in Einzelverpackung entwickelt worden, der sowohl den gesetzlichen Bestimmungen als auch den sicherheitsrelevanten Anforderungen entspricht”, erklärt der Lightcycle-Geschäftsführer Stephan Riemann.

Xenon-Gasentladungslampen besitzen ein Leuchtzentrum von nur wenigen Millimetern Ausdehnung, wobei der Punkt der größten Leuchtdichte direkt an der Kathode liegt und die Lichtintensität bis zur Anode etwa um den Faktor 10 sinkt. Aufgrund des hohen Drucks und der hohe Temperaturen innerhalb der Lampe werden Kurzbogenlampen nur in besonderen Bereichen unter Schutzmaßnahmen eingesetzt.

 

hpm ist von Lightcycle mit der Entwicklung eines gesetzeskonformen Rücknahmesystems beauftragt worden, einen einfachen und nachhaltigen Prozess zur Lampenrückgabe zu schaffen. „Wir wollen damit Kinobetreiber motivieren und sensibilisieren, ihre ausgedienten Lampen fachgerecht zu entsorgen, um die Umwelt und die natürlichen Ressourcen zu schonen“, sagt der hpm-Geschäftsführer André Pohl.

 Künftig soll das Rücknahmesystem für quecksilberhaltige Kurzbogenlampen um weitere Lampenhersteller erweitert werden, die sich daran beteiligen.

 

 

Erweiterung des Elektronikgesetzes

Infobox

Seitdem der Anwendungsbereich des ElektroG am 1. Mai 2019 erweitert worden ist, fallen auch passive Endgeräte, die elektrische Ströme durchleiten, unter die Registrierungs- und Meldepflicht bei der stiftung ear. Neben fertig konfektionierten Verlängerungskabeln, Steckdosen und Lichtschaltern gehören dazu ebenfalls Antennen und Stecker.