Sonnige Zeiten für Photovoltaikanlagen

Mit der Abschaffung der EEG-Umlage brechen 2023 sonnige Zeiten für die Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen an. Bisher müssen Eigenversorger*innen im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) eine Abgabe für den selbst hergestellten und verbrauchten Solarstrom entrichten. Die EEG-Umlage von 6,5 ct/kWh ist ab Januar 2022 auf 3,723 ct/kWh abgesenkt worden, was einer Reduzierung von 43 Prozent entspricht. Die EEG-Umlage, die alle Stromverbraucher über einen Anteil an ihren Strombezugskosten zahlen, dient der Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Davon ausgenommen sind stromverbrauchsintensive Industriezweige.

 

Das EEG verpflichtet Übertragungsnetzbetreiber, den Strom von Erneuerbare-Energien-Anlagen ins öffentliche Netz einzuspeisen und zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen. Dieser gesetzlich festgelegte Vergütungssatz wird für zwanzig Jahre Jahre garantiert. Da dieser Vergütungssatz höher liegen kann als der Gewinn, den die Übertragungsnetzbetreiber im Handel mit dem erzeugten Strom erwirtschafteten, gleicht die EEG-Umlage die Differenz zwischen der Vergütung und den erwirtschafteten Stromverkaufseinnahmen aus.

 

Bis einschließlich 2020 stammte die EEG-Abgabe nicht aus öffentlichen Mitteln, sondern aus einer selektiven Verbrauchsumlage. Nachdem das EEG-Konto 2020 im Zuge der Corona-Pandemie mit 4,4 Miliarden. Euro ins Minus gerutscht ist, wurde die Differenz durch Zuschüsse aus dem Bundehaushalt ausgeglichen. Die EEG-Umlage ist 2021 mit Bundesmitteln in Höhe von 10,8 Milliarden Euro stabilisiert worden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben 2021 Gesamteinnahmen von 37 Milliarden Euro erwirtschaftet, während die Ausgaben für die EEG-Anlagen bei 22 Milliarden Euro lagen. Dadurch wurde ein Plus von fast 10,65 Milliarden Euro erzielt.

Die Erlöse aus dem Stromhandel mit Ökostrom sind 2021 auf drei Milliarden Euro angestiegen, was einer Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Marktwerte für Solar- und Windstrom lagen deutlich über den staatlich festgelegten Tarifen. Aufgrund der hohen Gaspreise und den Ausfällen mehrerer Atomkraftwerke in Frankreich sind die Strompreise europaweit angestiegen. Im Dezember 2021 ist der Marktwert des Solarstroms auf den Rekordwert von 27 Cent pro Kilowattstunde geklettert. Die Vergütung, welche die Übertragungsnetzbetreiber 2021 für die ausgeförderten Ü20-Anlagen gezahlt haben, lag bei 7,5 Cent pro Kilowattstunde.

 

2023 wird die EEG-Umlage abgeschafft und die Finanzierung neuer EEG-Anlagen über den Bundeshaushalt erfolgen. Mit dieser Maßnahme will der neue Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz , Robert Habeck, Anreize zum Einsatz von Wärmepumpen und Elektromobilität setzen und die Verbraucher*innen bei den Stromkosten entlasten. Aktuell wird von der Bundesregierung erwogen, die EEG-Umlage bereits am 1. Juli 2022 zu streichen.

 

Um bis zum Jahr 2045 die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen, soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 80 Prozent gesteigert werden. Zum Maßnahmenkatalog  gehören die EEG-Novelle sowie ein Solarbeschleunigungspaket, mit dem der Roll-out der Solarenergie deutlich vorangebracht werden soll. Das neue gesetzliche Ziel sieht vor, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für die Solarenergie genutzt werden sollen. Bei gewerblichen Neubauten wird Solarenergie verpflichtend.