Süßstoffe im Wasserkreislauf

Hinter Bezeichnungen wie Acesulfam K, Aspartam, Cyclamat, Neohesperidin oder Steviolglycoside verbergen sich Süßstoffe, die nicht nur als Miniaturwürfel zum kalorienarmen Süßen von Kaffee oder Tee offeriert werden, sondern auch in diversen Getränken und Süßigkeiten an der Kinotheke enthalten sind. Im Gegensatz zu natürlichen Zuckeraustauschstoffen wie Xylit oder Sorbit sind Süßstoffe keine Derivate des Haushaltszuckers, sondern rein synthetisch erzeugte Substanzen.

 

Diese komplexen chemischen Verbindungen sind so stabil, dass sie weder im menschlichen Verdauungsapparat noch bei der Abwasserreinigung im Klärwerk zersetzt werden und daher in den Wasserkreislauf gelangen. Der Süßstoff Acesulfam K, der nach dem Verzehr unverändert vom menschlichen Körper ausgeschieden wird, ist bei verschiedenen Wasseranalysen sowohl in Fließgewässern als auch im Leitungswasser in Deutschland nachgewiesen worden.

 

Nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die zuletzt im Juni 2020 aktualisiert worden ist, müssen Wasserversorger das Trinkwasser nicht auf den Süßstoffgehalt untersuchen. Die gefundenen Konzentrationen von 0,20 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser gelten zwar nach derzeitigem Kenntnisstand als gesundheitlich unbedenklich, doch in verschiedenen Studien sind bei Fischen in dem belasteten Wasser bereits Stoffwechselprobleme sowie eine negative Beeinflussung des Nervensystems festgestellt worden.

Der künstliche Süßstoff Aspartam, der für die Süße in Kaugummis, Light- und Zero-Getränken sowie kalorienreduzierten Diätlebensmitteln sorgt, ist in diversen Untersuchungen als gesundheitlich bedenklich eingestuft worden. Aspartam besitzt nicht nur eine rund 200 Mal stärkere Süßkraft als Zucker, sondern steht im Verdacht, krebserregend zu sein und Kopfschmerzen, Allergien, Epilepsie sowie Nervenleiden auszulösen.

 

Bei einer Neubewertung sämtlicher vor dem Jahr 2009 zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit  (EFSA) 2013 zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Zusammenhänge zwischen der Verwendung von Aspartam und den beschriebenen Erkrankungen bestätigt werden können.

 

Nach Abschluss der EFSA-Bewertung haben Wissenschaftler festgestellt, dass der Konsum von Aspartam Veränderungen in der Darmflora bewirken kann, die zu einer Erhöhung des Blutzuckerspiegels und langfristig zu Diabetes führen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt Aspartam eine toxische Wirkung für Menschen zu, die an der Stoffwechselstörung Phenylketonurie leiden.

Als vollkommen unbedenklich bewertet das BfR hingegen Zuckeraustauschstoffe wie Xylit und Erythrit, die im Vergleich zu den 400 Kalorien des Haushaltszuckers nur etwa 240 Kalorien pro 100 Gramm enthalten. Da Zuckeraustauschstoffe schwer verdaulich sind, müssen Produkte, die mehr als zehn Prozent davon enthalten, mit dem Hinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ gekennzeichnet werden.

 

Ein überhöhter Verzehr von Zucker kann zu Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes und dem sogenannten Metabolischen Syndrom führen. Aus diesem Grunde empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren Leitlinien für den Zuckerkonsum, nicht mehr als fünf bis zehn Teelöffel freien Zucker pro Tag zu sich zu nehmen, was einer Menge von 25g bis 50g entspricht. Als freier Zucker bezeichnet werden Haushaltszucker (Saccharose), Traubenzucker (Glucose, Dextrose), Fruchtzucker (Fructose), sowie Malzzucker (Maltose) oder auch Zucker, der in Honig, Sirup, Fruchtsäften und Fruchtsaftkonzentraten enthalten ist.

 

Die EFSA hat neue Daten für die Sicherheitsbewertung von Zucker in Lebensmitteln ermittelt. Zu diesem Zweck ist eine öffentliche Konsultation über den Entwurf des wissenschaftlichen Gutachtens anberaumt worden. Die Ernährungsexperten der EFSA hatten angestrebt, eine tolerierbare Höchstaufnahmemenge für den Gesamtzucker, für zugesetzten Zucker sowie für freien Zucker in Lebensmitteln festzulegen. Das wissenschaftliches Gutachten soll nationalen Behörden als Grundlage dienen, um Empfehlungen für den Verzehr von Zucker in Lebensmitteln auszuarbeiten.

Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Aufnahme von zugesetzten und freien Zuckern im Rahmen einer ernährungsphysiologisch angemessenen Ernährung so gering wie möglich sein sollte. Prof. Dominique Turck , Vorsitzender des EFSA-Gremiums von Ernährungsexperten

Süßstoffe mit EU-Zulassung

★   Acesulfam K (E 950)
★   Advantam (E 969)
★   Aspartam (E 951)
★   Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962)
★   Cyclamat (E 952)
★   Neohesperidin (E 959)
★   Neotam (E961)
★   Saccharin (E 954)
★   Steviolglycoside (E960)
★   Sucralose (E 955)
★   Thaumatin (E 957)