Neue Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Die neue Behandlungsverordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte stellt höhere Anforderungen an das Recycling, das an den Stand der Technik angepasst werden soll. Den Entsorgungsunternehmen wird künftig vorgeschrieben, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt des Behandlungsprozesses entfernen werden müssen.
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Novellierung des Verpackungsgesetzes: Mehrwegverpackungen als Alternative
Mit der Novellierung des Verpackungsgesetzes will die Bundesregierung die Flut von Einwegkunststoffverpackungen eindämmen. Für Getränke, die in To-go-Bechern verkauft werden, soll künftig auch eine Mehrwegverpackung als Alternative angeboten werden. Tübingen erhebt ab 2022 eine kommunale Verpackungssteuer für Einwegverpackungen.
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Studie zur Entsorgung von Elektroschrott
Eine Studie der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) hat den Umgang mit Elektroschrott in Deutschland untersucht. Danach besteht eine weit verbreitete Unkenntnis über die gesetzliche Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Kleingeräten. Künftig sollen auch Supermärkte zur Rücknahme kleiner Elektrogeräte verpflichtet werden.
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Best Practice: App statt Aktenordner im Central & Union Filmtheater
Im Central & Union Filmtheater in Ludwigsburg werden die Kontaktdaten der Gäste mit Hilfe einer App kontaktlos übermittelt, was sowohl den Papierverbrauch als auch die damit verbundenen Kosten erheblich reduziert. Das analoge Zettel und Stift-Angebot wird weiterhin vorgehalten.
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Das Ende der Einweggetränkebecher
Die Tage von Einwegkunststoffverpackungen und Einweggetränkebechern sind gezählt. Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorgelegt, der vorsieht, dass den Verbraucher*nnen Lebensmittel und Getränke zum Sofortverzehr ab dem 1. Januar 2023 auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf angeboten werden müssen.
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