Energieeffizienz
Ob Gebäudesanierung, Austausch der Heizungsanlage, Optimierung der Lüftungsanlage, Installation von Präsenzmeldern und Zeitschaltuhren, Einsatz von LED-Beleuchtung oder wassersparende Armaturen. Investitionen, mit denen sich die Energieeeffizienz steigern lässt, amortisieren sich kurz- oder mittelfristig in Form von geringeren Betriebskosten.
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GEG 2024: Gebäudeautomation wird Pflicht
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt bis Ende 2024 eine Gebäudeautomation zur Überwachung der Energieverbräuche in Nichtwohngebäuden vor, wenn die Nennleistung der Heizungs- bzw. Klima- oder Lüftungsanlage mehr als 290 kW beträgt. Ab Ende 2029 wird die Gebäudeautomationspflicht auf Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- bzw. RLT-Anlage ab 70 kW ausgeweitet.
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Best Practice: Photovoltaik-Booster für das Capitol in Marburg
Dank der Kombination aus Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher ist das Capitol Filmkunsttheater in Marburg resilient für die Zukunft aufgestellt. Mit der installierten Leistung von 29 kWp wurden im April 2024 dreißig Prozent des Strombedarfs gedeckt. Finanziert worden ist diese nachhaltige Investition mit Unterstützung des Zukunftsprogramms Kino und der FFA.
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FFA-Podiumsgespräch: Die Zukunft der Grünen Kinoförderung
Die Zukunft der Grünen Kinoförderung ist das Thema eines FFA-Podiumsgesprächs beim Kinokongress 2024 in Baden-Baden. Im Zuge der FFG-Novellierung sollen auch die Rahmenbedingungen für die Grüne Kinoförderung angepasst werden. Anhand von praktischen Beispielen werden Mittel, Maßnahmen und Möglichkeiten erörtert.
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Best Practice: Luna Filmtheater in Ludwigslust setzt auf ultraleichte PV-Module
Der Einsatz von ultraleichten Photovoltaik-Modulen aus glasfaserverstärktem Kunststoff ermöglicht es den Kinobetreiber*innen des Luna Filmtheaters in Ludwigslust, eigenen Solarstrom auf dem Kinodach zu produzieren. Die Installation einer PV-Anlage auf dem Kinodach des 1912 erbauten Filmtheaters drohte zunächst an der Statik des Gebäudes zu scheitern.
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EU-Parlament stimmt für Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
In Deutschland sind die Vorgaben zum Bau und Betrieb von Gebäuden im novellierten Gebäudeenergiegesetz geregelt, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die vom Europa-Parlament verabschiedete Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie setzt strengere Maßstäbe. Danach dürfen Heizungsanlagen bereits ab 2040 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
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