Rechtliche Rahmenbedingungen
KfW-Darlehen für klimafreundliche Neubauten
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können seit dem 20. Februar 2024 wieder Anträge für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gestellt werden. Für den Neubau von energieeffizienten Nichtwohngebäuden, welche die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreichen, werden Förderkredite in Höhe bis zu 10 Millionen Euro gewährt.
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Restart der Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz
Für Maßnahmen wie Energieberatung, Dämmung oder Heizungsaustausch können nun wieder Förderanträge beim BAFA und der KfW gestellt werden. Die Höhe eines Zuschusses für neue Heizungen hängt bei Nichtwohngebäuden jeweils von der Nettogrundfläche ab. Auch ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist teilweise förderfähig.
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Startschuss für das Gebäudeenergiegesetz 2024
Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die Wärmwende schneller voran gebracht werden. Alle Unternehmen, die alte fossile Heizungen austauschen, erhalten dafür eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und defekte Gas- oder Ölheizung repariert werden.
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Neue EU-Gebäuderichtlinie mit Sanierungs- und Solarpflicht
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, den Primärenergieverbrauch durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz um mindestens 55 Prozent zu senken. Neben einer Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude wie Kinos umfasst das Maßnahmenpaket eine Photovoltaikpflicht sowie einen Renovierungspass für Bestandsgebäude.
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Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachbessern
Die Bundesregierung ist gefordert, den Treibhausgasausstoß in den Sektoren Verkehr und Gebäude mit einem Sofortprogramm zu reduzieren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Klagen der Umweltverbände stattgegeben und die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in mehreren Punkten als rechtswidrig verurteilt.
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