Energieeffizienz
Ob Gebäudesanierung, Austausch der Heizungsanlage, Optimierung der Lüftungsanlage, Installation von Präsenzmeldern und Zeitschaltuhren, Einsatz von LED-Beleuchtung oder wassersparende Armaturen. Investitionen, mit denen sich die Energieeeffizienz steigern lässt, amortisieren sich kurz- oder mittelfristig in Form von geringeren Betriebskosten.
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BMWK-Werkstattbericht: Die Umsetzung der Wärmewende
Mehr als 80 Prozent des Wärmebedarfs von Gebäuden wird bisher durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt, auf die gut ein Viertel der CO2-Emissionen in Deutschland entfällt. Bei der Umsetzung der Wärmewende setzt das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium auf Gebäudesanierung, eine Wärmepumpenoffensive und den Ausbau grüner Wärmenetze.
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Energieeffizienzgesetz zur Umsetzung der Klimaziele
Mit einem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Energieverschwendung ein Ende setzen. Zu den Zielen gehört, den Endenergieverbrauch bis 2030 um 24 Prozent zu reduzieren. Energieintensive Unternehmen sollen künftig ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und Rechenzentren die Abwärme nutzen.
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Fortsetzung des Zukunftsprogramms Kino
Für das Zukunftsprogramm Kino hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für 2024 insgesamt 10 Millionen zur Verfügung gestellt, mit denen unter anderen auch investive Maßnahmen im Bereich Grünes Kino gefördert werden. Da die Antragslage bereits die Haushaltsmittel übersteigt, ist keine Antragstellung mehr möglich.
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Neue Anreize für energetische Gebäudesanierungen
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt das Bundeswirtschaftsministerium neue Anreize für die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Der Bonus für Worst Performing Buildings wird von fünf auf zehn Prozentpunkte erhöht sowie ein Bonus für serielles Sanieren eingeführt.
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Kostenteilung bei der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe
Die Erhöhung der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel wird 2023 aufgrund der Energiepreiskrise ausgesetzt. Der Zertifikatpreis beträgt weiterhin 30 Euro pro Tonne CO2. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz sieht ab 1. Januar 2023 eine Aufteilung der Kosten aus der CO2-Bepreisung von Brennstoffen zwischen Mietern und Vermietern vor.
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