Infektionsschutzgesetz: Umgang mit Lebensmitteln

Im Kinobereich gibt es bestimmte Anforderungen an Reinigungsmittel. Sofern offene Lebensmittel verarbeitet werden, greift die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene mit allgemeinen Hygienevorschriften, nach der alle Betriebe, in denen Lebensmittel verarbeitet oder vertrieben werden, ein Hazard Analysis Critical Control Point-Konzept (HACCP) umsetzen müssen. Das  HACCP-System zur Risiko-Analyse Kritischer Kontroll-Punkte ist in der gesamten Lebensmittelbranche eingeführt worden, um die einwandfreie Qualität von Lebensmitteln zu sichern.

 

 

Mit dem HACCP-Konzept wird das Ziel verfolgt, Gefahren zu identifizieren und Risiken abzuschätzen, die mit dem Verarbeitungsprozess von Lebensmittel zusammenhängen oder von fertigen Produkten ausgehen.  Sind alle Faktoren erkannt, welche die Lebensmittelreinheit beeinträchtigen können, können entsprechende Maßnahmen angewendet, um diese Risikofaktoren auszuschalten.

Bei jedem Verfahren sind sieben Schritte zu beachten:
★  Verfahren und Produkt definieren
★  Risikofaktoren identifizieren
★  Risikoträchtige Prozessabschnitte bestimmen
★  Risikoträchtige Prozessabschnitte unter Kontrolle bringen
★  Risikoträchtige Prozessabschnitte überwachen
★  System zur Fehlerkorrektur
★  HACCP-System auf Wirksamkeit überprüfen

 

 

Ein Bestandteil der Gefahrenanalyse und kritischen Lenkungspunkte ist die strikte Einhaltung der Personalhygiene, um die Lebensmittelsicherheit gewährleisten zu können. Aus diesem Grunde muss eine regelmäßige Personalschulung erfolgen und dokumentiert werden.

 

 

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Das einmalige Gesundheitszeugnis, das bisher nötig war, um im Lebensmittelbereich arbeiten zu dürfen, ist durch eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ersetzt worden, da durch ein einmaliges Gesundheitszeugnis nicht gewährleistet werden kann, dass ein Mitarbeiter für den Rest seines Arbeitslebens ausreichend gesund für den Umgang mit Lebensmitteln ist.