Verlängerter Bewilligungszeitraum für das Zukunftsprogramm Kino II

Der Bewilligungszeitraum für das Zukunftsprogramm Kino II ist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2021 beantragt und bewilligt werden, können bis zum 30. Juni 2022 umgesetzt werden. Die entsprechenden Verwendungsnachweise sind der FFA spätestens bis zum 30. September 2022 vorzulegen.

 

Für das Zukunftsprogramm Kino II stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Unterstützung von Kinos bei der Wiedereröffnung und dem Weiterbetrieb nach ihrer pandemiebedingten Schließung zur Verfügung. Das Zukunftsprogramm Kino II ergänzt das Zukunftsprogramm Kino I, das Unterstützung für kleinere Kinos im ländlichen Raum und Arthouse-Kinos gewährt.

Die Höhe der Zuwendung beläuft sich auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten für Investitionen in Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, die der Reduzierung von insbesondere COVID-bedingten Ansteckungsgefahren durch den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen des Kinos dienen.

 

Im Rahmen des Zukunftsprogramm Kino werden nachhaltige und umweltschonende Verfahren wie die Modernisierung und der Einbau von sanitären Einrichtungen und Klima- und Lüftungsanlagen unterstützt. Als Teil des Konjunkturprogramms Neustart Kultur wird mit dem Zukunftsprogramm Kino das Ziel, verfolgt, die Kinoinfrastruktur in ganz Deutschland nachhaltig zu stärken und damit einen Beitrag zur Sichtbarkeit insbesondere des deutschen und europäischen Kinofilms in der Fläche zu leisten.