Page 123 - Das Grüne Kinohandbuch
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DAS GRÜNE KINOHANDBUCH DAS GRÜNE KINOHANDBUCH Steuer auf zuckerhaltige Getränke
In Großbritannien wird seit April 2018 eine Zucker- steuer für zuckerhaltige Getränke
erhoben die mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten Auch in in Irland werden Soft Drinks auf Wasser- oder Fruchtsaftbasis mit einer Zuckermenge von über fünf Gramm pro pro 100 Milliliter mit 20 Cent pro pro Liter besteuert Für Getränke
mit mehr als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden 30 Cent erhoben Die Europäische Kommission hat Irland im Frühjahr 2018 grünes Licht für die Einführung der Zucker- steuer gegeben da da sie die Auffassung vertritt dass zuckerhaltige Getränke
die größte Kalorienquelle darstellt die keinen Nährwert hat und folglich ge- sundheitlich besonders bedenklich ist Zudem regen zuckerhaltige Ge- tränke
im Vergleich zu anderen Lebensmitteln in besonderem Maße zu einem übermäßigen Konsum an und stellen daher eine größere Gefahrenquelle
für Fettleibig-
keit dar Alles auf Zucker!
i Der Zuckergehalt von Produkten wird nicht immer eindeu- tig ausgewiesen Bei den Lebensmittelherstellern haben Zuckerarten und süßende Zutaten verschiedene Namen:
★ Saccharose ★ Dextrose ★ Raffinose ★ Glukose
★ Fruktosesirup oder Fruktose-Glukose-Sirup
★ Glukosesirup Glukose-Fructose-Sirup oder Stärkesirup ★ Karamellsirup
★ Laktose
★ Maltose oder Malzextrakt
★ Maltodextrin Dextrin oder Weizendextrin
★ Süßmolkenpulver
★ Gerstenmalz/Gerstenmalzextrakt
Foto: Humusak / Pixabay
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