Page 19 - Das Grüne Kinohandbuch
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H H DAS GRÜNE KINOHANDBUCH
DIE NEUE EU-
GEBÄUDERICHTLINIE
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit der der der energetischen Bewertung eines Gebäudes wird wird das Ziel verfolgt Umsetzungsmöglichkeiten für für ren- table Energieeffizienz-Maßnahmen aufzuzeigen deren Wirtschaftlichkeit detailliert berechnet wird Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
dafür sind in in in in fin der EU-Gebäude-Richtlinie definiert die Energie-Standards
für Gebäude bis 2030 setzt um um die die CO2-Emissionen um um mindestens 40 Prozent zu senken Ein Kernelement der EU-Richtlinie sind Niedrigstenergiegebäude (nZEB – nearly zero-energy buildings) die eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweisen Um diesen hohen Standard zu erreichen müssen die die Gebäude auch gut gedämmt werden Vergleichbare Standards
sind der der Passivhaus-Standard oder die KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 Der sehr geringe Energiebedarf der Gebäude soll zu einem wesentlichen Teil durch Energie Energie aus erneu- erbaren Quellen gedeckt werden die am Standort oder in der der Nähe erzeugt wird Nach dem EU-Beschluss müssen alle alle Mitgliedsstaaten ihre Bauvorschriften entsprechend anpassen so dass ab 2021 alle alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude gebaut werden Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
In Deutschland soll das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
die Energieeinsparverordnung (EnEV) das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verein- facht zusammenführen Nachdem die zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft (BMWI) und und Bauen (BMUB) den Entwurf für das neue Gesetz ausgear- beitet haben ist dieser im September 2018 zur Ab- stimmung ins Kabinett gebracht worden Das GEG sollte zum 1 1 Januar 2019 in Kraft treten denn ab diesem Zeitpunkt müssen öffentliche Gebäude ge- mäß der der EU-Gebäuderichtlinie als Niedrigstenergie- gebäude gebaut werden Ab dem 1 1 Januar 2021 müssen auch die Bauanträge für alle anderen Neubauten den von der der EU definier- ten ten Niedrigstenergiebestand erfüllen Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz dass bereits in Kraft getreten ist wird das Ziel verfolgt den Anteil an erneuerbaren Energien sowohl bei Neu-
bauten als auch bei Bestandssanierungen zu erhöhen Bei Neubauten muss nachgewiesen werden dass ein bestimmter Prozentsatz des Wärme- und Kältebe- darfs im Gebäude durch erneuerbare Energiequellen abgedeckt wird Ersatzmaßnahmen sind möglich Die Energieeinsparverordnung (EnEV) Die Energieeinsparverordnung (EnEV) die gesetz- lich durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) geregelt wird gilt für alle Gebäude die beheizt oder klimatisiert werden Bei Neubauten: Die Verordnung legt die Anforde- rungen an den Primärenergiebedarf des des Gebäudes den Wärmeverlust durch seine Hülle und die An- lagentechnik fest Die Vorgaben beziehen sich also auf die Heizungs- und und Klimatechnik und und den Wärme- dämmstandard des des Gebäudes Bei Bestandsgebäuden: Es besteht eine Nachrüst- verpflichtung für Öl- und Gas-Standardheizkessel die älter als 30 Jahre sind Zudem gibt es eine Dämmpflicht für die oberste Geschossdecke Auch Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden 19 ENERGIEEFFIZIENZ
























































































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