Page 21 - Das Grüne Kinohandbuch
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H H DAS GRÜNE KINOHANDBUCH Energieaudit
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio Euro (Nicht-KMUs) sind verpflichtet mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit
von qualifizierten Experten vornehmen zu zu lassen um Maßnahmen zur Steige- rung rung der der Energieeffizienz und der der Reduzierung von Energiekosten zu ermitteln Durch das Energieaudit
wird festgestellt wie viel Energie an welchen Stellen im Unternehmen verbraucht wird und in welchen Bereichen es Einsparpotenziale gibt Von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits befreit sind Unternehmen bei denen bereits ein zer- tifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem wie DIN EN ISO 50001 oder EMAS im Einsatz ist mit dem mindestens 90 Prozent des des gesamten Energie- verbrauchs des Unternehmens überprüft werden Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die EU-Ener- gieeffizienz-Richtlinie die dazu beitragen soll das europäische Energieeinsparziel zu erreichen In Deutschland sind die Ziele zur Steigerung der Ener- gieeffizienz 2015 mit der Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energie- effizienzmaßnahmen (EDL-G) in nationales Recht umgesetzt worden Die stichprobenhafte Überprüfung der Energieau- dits erfolgt durch die die BAFA die die auch eine öffent- liche Liste von Experten bereitstellt die die über die die erforderliche Qualifikation verfügen um das Ener- gieaudit
nach § 8 des EDL-G vorzunehmen 21
Die Thermografie gibt ein genaues Bild über mögliche thermische Verluste
Bildmontage: Ivan Smuk / shutterstock com
ENERGIEEFFIZIENZ



























































































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