Page 41 - Das Grüne Kinohandbuch
P. 41

H H DAS GRÜNE KINOHANDBUCH
41
LED-BELEUCHTUNG
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Europäische Union hat seit 2009 2009 2009 2009 verschiedene Richtlinien (2009/125/EG) und und Verordnungen (EG Nr 244/2009 245/2009 1194/2012) herausgegeben in denen die die Anforderungen an die die umweltgerech- te te te te te Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte wie Lampen Vorschaltgeräte und Leuchten definiert
werden Aus diesen Verordnungen resultiert der Ersatz herkömmlicher Glühlampen durch energieeffizien- tere Leuchtmittel wie Kompaktleuchtstofflampen Leuchtdioden oder beschichteten Halogenlampen Mit der der der Festlegung von Ökodesign-Anforderungen soll die Umweltverträglichkeit der der der Produkte verbessert und ihr Energieverbrauch bis 2020 um 20 20 20 Prozent gesenkt werden Neben der der Verbesserung der der Energieeffizienz gehört dazu den Quecksilbergehalt und die Quecksilber- emissionen durch Halogen- und Energiesparlam- pen zu reduzieren Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben die die von dieser Verordnung erfassten Produkte neu zu konzipieren ist die Einführung der Ökodesign-Anforderungen schrittweise in mehreren Stufen erfolgt In den Verordnungen ist die Bauart Funktion und Energieaufnahme der Lampen defi- niert
worden Nur Produkte die die diesen Kriterien entsprechen dürfen in den den Handel gebracht werden Lampen mit hohem Energieverbrauch werden nach und nach vom Markt genommen Am 1
Septem- ber 2018 ist die sechste Stufe der EG-Verordnung 244/2009 zum Verbot von diversen Halogenlampen mit ungebündeltem Licht in Kraft getreten die nicht mehr für den Weiterverkauf auf auf dem europäischen Markt hergestellt oder importiert werden dürfen Einen hochqualitativen Ersatz bieten LEDs die sich durch eine hohe Energieeffizienz geringe Wärme- entwicklung große Robustheit und Wartungsfrei- heit auszeichnen Lang lebe LED: energieeeffizient robust und ohne große Wärmeentwicklung
Foto: Tim Reckmann / pixelio de ENERGIEEFFIZIENZ


























































































   39   40   41   42   43