Page 70 - Das Grüne Kinohandbuch
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DAS GRÜNE KINOHANDBUCH DAS GRÜNE KINOHANDBUCH ★★
WASSERSCHUTZ
Rechtliche Rahmenbedingungen
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die Europäische Union hat mit der Wasserrahmen- richtlinie
(2000/60/EG) den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik in den Mitgliedsstaaten geschaf- fen der auf eine nachhaltige und umweltverträg- liche Wassernutzung abzielt Aufgrund ihres ganz- heitlichen Ansatzes hat die Richtlinie Auswirkungen auf fast alle Regelungen zum Gewässerschutz Ergänzt wird sie durch die Grundwasserrichtlinie die konkrete Schwellenwerte zur Beurteilung der chemischen Wasserqualität enthält welche sich an den Grenzwerten der Trinkwasserrichtlinie (98/83/ EG) orientieren Da die wasserwirtschaftlichen Probleme innerhalb Europas stark variieren beschränkt sich die Richtlinie darauf Qualitätsziele aufzustellen und Methoden aufzuzeigen wie sich gute Wasserqualitäten erhal- ten bzw erreichen lassen Eine zentrale Anforderung sieht vor einen guten qualitativen und mengenmäßi- gen
Zustand
des Grundwassers zu gewährleisten Bei der der Analyse der der chemischen Qualität des Grund- wassers werden Leitparameter wie der Nährstoffge- halt sowie die Konzentrationen von Schwermetallen und Pflanzenschutzmitteln gemessen Die Wasserentnahme soll die verfügbaren Ressour- cen langfristig nicht übersteigen und muss daher auf einen Teil des jährlich neu gebildeten Grundwas- sers beschränkt bleiben Der ökologische Zustand
der Oberflächengewäs- ser wird u a a a ä anhand von Komponenten wie Nähr- stoffverfügbarkeit Sauerstoffhaushalt Temperatur und Salzgehalt bewertet Die Abwasserbehandlung muss dem Stand der Technik entsprechen Maßnahmen zur Erhaltung der Wasserqualität Wasserhaushaltsgesetz
In Deutschland ist die europäische Wasserrahmen- richtlinie
mit dem Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) umgesetzt worden das 2010 in Kraft getreten und zuletzt im Juli 2017 geändert worden ist Das WHG das bundeseinheitlich den Hauptteil des des deutschen Wasserrechts regelt enthält Bestimmungen zum Schutz und und zur Nutzung des Grundwassers sowie von Oberflächengewässern Im Wasserhaushaltsgesetz
sind auch die Anforde- rungen an die Abwasserbeseitigung definiert Das Niederschlagswasser soll ortsnah versickern und nicht mit dem Schmutzwasser vermischt werden 70 Foto: Phattara Away / shutterstock com
ENERGIEEFFIZIENZ





















































































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