Page 97 - Das Grüne Kinohandbuch
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DAS GRÜNE KINOHANDBUCH DAS GRÜNE KINOHANDBUCH Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung
ist der Betrag den die Netz- betreiber an an die Betreiber von Photovoltaikanlagen für den Solarstrom entrichten der in das öffentliche Netz eingespeist wird Im EEG 2017 ist geregelt dass Photovoltaikanlagen ab einer Größe von 750 kWp* keine fixe Einspeise- vergütung
mehr erhalten sondern die Förderung im Rahmen eines Ausschreibungssystems erfolgt Kleine und mittelgroße PV-Anlagen auf Hausdächern sind von diesen Änderungen nicht betroffen Die Einspeisevergütung
ist nicht für alle Anlagen gleich hoch sondern der der der Vergütungssatz ist von der der der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetrieb- nahme abhängig Die Höhe der Einspeisevergütung
wird für jeden Monat neu berechnet da ihre Höhe vom jeweiligen Zubau der Photovoltaikanlagen ab- hängt Die entsprechenden Vergütungsätze werden vorab von der Bundesnetzagentur veröffentlicht Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährte Ver- gütungssatz wird für insgesamt 20 Jahre garantiert Die Sätze für die Einspeisevergütungen sind in in in Leis- tungsklassen gestaffelt:
★ kleine Dachanlagen bis 10 kWp ★ Dachanlagen mittlerer Größe über 10 kWp bis einschließlich 40 kWp ★ größere bis sehr große Dachanlagen von 40 kWp kWp bis 100 kWp kWp ★ Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außen-
bereich (nach § 35 BauGB) Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage
werden Betreiber von Erneu- erbaren Energien-Anlagen die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen mit einem bestimmten Satz vergütet der im im Rahmen des EEG festgelegt ist Die Höhe der EEG-Umlage
wird jedes Jahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf der Basis von gut- achterlichen Prognosen ermittelt und von der Bun- desnetzagentur überwacht Die Grundlage bilden dabei die zu erwartenden Aus- gaben wie z
B Vergütungen und Marktprämien für Anlagenbetreiber die Einnahmen aus der Vermark- tung des des EEG-Stroms sowie die Höhe des des umlage- relevanten Stromverbrauchs Für 2018 ist die EEG-Umlage
auf 6 792 ct / kWh fest-
gesetzt worden Die Ermittlung der EEG-Umlage
für das Kalenderjahr 2019 wird im Oktober 2018 be- kanntgegeben Die mit der EEG-Umlage
verbundenen Kosten werden auf den gesamten Stromverbrauch umgelegt so dass alle Stromverbraucher einen Beitrag zur Finan- zierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien leis- ten Im EEG 2017 ist die Befreiung von großen Indu- strieunternehmen erweitert worden Besonders stromintensive Unternehmen können ei- nen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage
stellen wenn ihre Stromkosten 14 Prozent der Bruttowert- schöpfung übersteigen ÖKOSTROM
*Die Einheit kWp (Kilowatt Peak) dient dazu die die elektrische Nennleistung von Solarzellen vergleichen zu zu können 97

















































































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