Zukunftsprogramm fördert Grünes Kino
Ab sofort können Kinobetreiber*innen im Rahmen des Zukunftsprogramms Kinos bei der FFA unter anderem Förderung für Maßnahmen rund um das Grüne Kino beantragen. Unterstützt werden Ausgaben, die Modernisierungsmaßnahmen unter Nachhaltigkeitsaspekten und Verwendung umweltschonender Verfahren beinhalten, wie beispielsweise die Modernisierung von Heizungsanlagen, Klima- und Lüftung sowie Sanitäranlagen.
Gefördert werden ebenso Investitionen zur Nutzung regenerativer Energien wie Photovoltaik als auch LED-Beleuchtung, Kühlgeräte sowie Systeme zur Trennung und Reduzierung von Abfällen. Zudem gibt es Fördermittel für eine Schaffung von Fahrradstellplätzen und E-Ladesäulen im Außenbereich. Bei der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen wird auf die Empfehlungen des Grünen Kinohandbuchs der FFA verwiesen.
Antragsberechtigt für das Zukunftsprogramm sind Kinos mit bis zu sieben Leinwänden, die sich entweder in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohnern befinden oder in den letzten drei Jahren mit dem Kinoprogrammpreis der BKM oder einem Kinoprogrammpreis der Länder ausgezeichnet worden sind oder in diesem Zeitraum über einen Besucher- bzw. Programmanteil von mindestens 40 % für deutsche und europäische Filme verfügten.
Bewilligt werden Summen bis zu 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal und bis zu 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen. Sofern die Kinos eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % nachweisen, können bis zu 40 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Die Bundesregierung stellt für das Zukunftsprogramm Kino, das auf eine Laufzeit bis Ende 2022 angelegt ist, in diesem Jahr bis zu 17 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm kann mit Länderförderungen, kommunalen Förderungen und FFA-Mitteln kombiniert werden. Derzeit verfügen elf Länder über investive Kino-Förderprogramme zur Ko-Finanzierung des Zukunftsprogramms.