Zukunftsprogramm Kino II fördert nachhaltige Maßnahmen

Ab dem 1. August 2020 können Kinobetreiber*nnen im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino II Förderung für pandemiebedingte investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren in den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen des Kinos beantragen. Neben bargeldlosen Kassensystemen und Online-Ticketing-Systemen werden auch nachhaltige und umweltschonende Maßnahmen gefördert wie beispielsweise die Modernisierung von sanitären Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise berührungslose Armaturen, die mit einem Infrarotsensor ausgestattet sind. Unterstützt werden auch der Einbau und die Modernisierung von Klima- und Lüftungsanlagen.

 

Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen, die dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck des Kinobetriebes zu optimieren. Bei der Produktwahl ist auf einen geringen Energie- und Ressourcenverbrauch sowie auf wiederverwendbare Materialien zu achten. Bei der Umsetzung wird auf die Empfehlungen des Grünen Kinohandbuchs der FFA verwiesen.

 

 

Das Zukunftsprogramm Kino II, das die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Konjunkturprogramms Neustart Kultur als weiteres investives Förderprogramm für den Kinosektor aufgesetzt hat, ist mit insgesamt 40 Millionen Euro ausgestattet. Das Zukunftsprogramm Kino II richtet sich an Kinos, die die strukturellen oder kulturellen Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramms Kino in der Fassung vom 18. Mai 2020 nicht erfüllen.

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderhöhe pro Kino beläuft sich auf 315.000 Euro. Ein Unternehmen, das mehrere Standorte betreibt, darf insgesamt maximal 630.000 Euro beantragen. Das Antragsverfahren, das bei der Filmförderungsanstalt angesiedelt ist, startet am 1. August 2020.