2021: Zukunftspro­gramm Kino I fördert nachhaltige Modernisierungen

Der Etat des Zukunftsprogramms Kino I ist für 2021 auf insgesamt 25 Mio. Euro erhöht worden, um Filmtheater in der aktuellen Krisenlage bei Investitionen in nachhaltige Modernisierungen zu unterstützen. Mit Hilfe dieser Strukturförderung sollen Arthouse-Kinos und Filmtheater im ländlichen Raum nachhaltig für die Zukunft aufgestellt werden.

 

Kinobetreiber*nnen können finanzielle Unterstützung für Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen beantragen, die aufgrund der pandemiebedingten Ansteckungsgefahr in den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen des Kinos erforderlich sind. Das Zukunftsprogramm Kino I bezuschusst Investitionen in die Projektions- und Kassentechnik, Bestuhlung und Ausstattung des Kinosaals und Foyers, digitale Kundenbindung, Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Instandsetzung der Außenanlage.

 

Ein Schwerpunkt des Förderprogramms betrifft Investitionen, die Modernisierungsmaßnahmen unter Nachhaltigkeitsaspekten sowie dem Einsatz umweltschonender Verfahren dienen. Dazu gehört die Optimierung der Energieeffizienz durch die Modernisierung von Heizungssystemen, Klima- und Lüftungsanlagen sowie Systeme im Sanitärbereich wie die Installation berührungsloser Armaturen und wassersparender Spülsysteme. Förderfähig sind außerdem Investitionen, welche die Nutzung regenerativer Energien ermöglichen wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen.

 

Ebenso unterstützt wird der Einsatz effizienter Elektrogeräte wie stromsparende LED-Beleuchtung sowie Kühlgeräte, die über einen hohen Effizienzgrad verfügen. Zudem werden Zuschüsse für Systeme zur Trennung und Reduzierung von Abfällen sowie für die Schaffung von Fahrradstellplätzen und E-Ladesäulen im Außenbereich gewährt. Bei der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen wird auf die Empfehlungen des Grünen Kinohandbuchs der FFA verwiesen.

 

 

Das Zukunftsprogramm Kino I unterstützt Investitionen mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die übrigen 20 Prozent, die zur Schließung der Finanzierung erforderlich sind, können durch komplementäre Förderungen oder den Eigenanteil der Kinos gedeckt werden.

 

Antragsberechtigt sind Kinos mit maximal sieben Sälen, die sich in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern befinden oder auch in größeren Städten, sofern sie bestimmte kulturelle Kriterien erfüllen. Kinos mit einem Saal können bis zu 60.000 Euro erhalten, größere Kinos bis zu 45.000 Euro pro Saal. Die maximale Fördersumme pro Filmtheater beläuft sich auf 315.000 Euro.

 

Damit für das Zukunftsprogramm Kino I im Kalenderjahr 2021 eine höhere Gesammtsumme zur Verfügung steht, hat die Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Strukturförderung mit zehn Mio. Euro aus dem Programm Neustart Kultur auf insgesamt 25 Mio. Euro aufgestockt. Mit dem Zukunftsprogramm Kino I sollen Filmtheater in ganz Deutschland, insbesondere auch außerhalb von Ballungsgebieten, als Kulturorte gestärkt und die Sichtbarkeit des kulturell anspruchsvollen Kinofilms in der Fläche gesichert werden.

 

Förderanträge sind über das Online-Förderportal der FFA unter bkm- zukunftsprogramm-kino.ffa.de einzureichen.